Fristverlängerung im Fall Uwe K.

Pressearchiv - Meldung vom 16.03.2007

Pressemitteilung vom 16.03.2007

Die Stadt Brandenburg an der Havel wurde am 16.03.2007 darüber informiert, dass am Tag zuvor am Amtsgericht Brandenburg an der Havel der Beschluss über die einstweilige Anordnung zur Verlängerung der vorläufigen Unterbringung des Uwe K. im Maßregelvollzug des ASKLEPIOS Fachklinikums Brandenburg gefasst wurde. Die Verlängerung wurde bis längstens zum 05.05.2007 angeordnet.

Im Fall des im Januar 2007 aus der Strafhaft entlassenen Uwe K. hatte das Amtsgericht bereits am 06.02.2007 auf Antrag der Stadt Brandenburg an der Havel die vorläufige Unterbringung des Betroffenen in der geschlossenen Abteilung eines Fachklinikums angeordnet. Diese auf das Brandenburgische Psychisch-Kranken-Gesetz gestützte vorläufige Maßnahme hatte das Gericht zunächst bis längstens 20.03.2007 befristet. Sie sollte neben der Vermeidung nicht anders abwendbarer vermuteter Gefahren zugleich der Beobachtung des Betroffenen in Vorbereitung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens dienen. Dieses wird für die endgültige Entscheidung über seinen etwaigen weiteren Verbleib in einer Fachklinik benötigt.

Hinweis: Die Pressemitteilung des Amtsgerichtes Brandenburg an der Havel vom 16.03.2007 zum Beschluss vom 15.03.2007 ist zu finden unter www.ag-brandenburg.brandenburg.de

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