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- Corona
Ab dem 16.03.2022 müssen bestimmte Personengruppen als Beschäftigte in Einrichtungen nach § 20a IfSG über einen Impfnachweis oder Genesenennachweis verfügen. Zum Schutz vulnerabler Gruppen gilt ab dann die sogenannte „einrichtungsbezogene Impfpflicht“.
Wir veröffentlichen hier die Handreichung zur Impfprävention in Bezug auf einrichtungsbezogene Tätigkeiten des Bundesgesundheitsministeriums mit den wichtigsten Fragen und Antworten zum Download.
Hier finden Sie das PDF zum Download: Handreichung zur Impfprävention in Bezug auf einrichtungsbezogene Tätigkeiten.
Dieses umfasst sowohl den Hintergrund der zur Umsetzung, als auch eine Aufzählung jener Einrichtungen, in denen diese zur Anwendung kommt. Außerdem gibt es Informationen zu weiterführenden Schritten, wenn kein Impfnachweis vorgelegt wird sowie mögliche weitere Konsequenzen.
Die Übersicht zum Verfahren und Umsetzung des Landes Brandenburg steht hier als PDF zum Download bereit.