Dietlind Tiemann: „Wer bestellt, muss auch bezahlen.“ Aufforderung an die Landesregierung, ihre 138 Mio. Euro an offenen Rechnungen bei der Stadt zu begleichen
Die Finanzverwaltung der Stadt Brandenburg an der Havel hat jetzt den Bericht zum Haushaltsvollzug im 1. Halbjahr 2016 aufgestellt, der nunmehr der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt wird.
Brandenburgs Rathauschefin Dietlind Tiemann sagt dazu:
„Nach der aktuellen Prognose werden wir das bereits positiv geplante Jahresergebnis von Plus 1,4 Mio. Euro um rund 4,9 Mio. Euro verbessern und damit den Haushalt 2016 bei knapp 6 Mio. Euro im Plus abschließen können. Dem liegt ein jahrelanger Konsolidierungskurs mit Augenmaß zugrunde, dessen Ergebnisse jetzt auch in den Zahlen sichtbar werden und der weiter fortgesetzt wird. Dazu zählt, dass wir Investitionen von jährlich über 15 Mio. Euro seit 2004 ohne neue Kreditaufnahmen bewerkstelligen und zudem über 30 Mio. Euro an langfristigen Verbindlichkeiten abgebaut haben. Die Stadt ist damit insgesamt auf einem erfolgreichen Finanzkurs, der uns in die Lage versetzt, sowohl die gesetzlichen Aufgaben als auch ein breites Spektrum an freiwilligen Aufgaben, u.a. in den Bereichen Kultur, Bildung, Sport und Wirtschaftsförderung für unsere Bürgerinnen und Bürger anzubieten.“
In Richtung Landesregierung erklärt Brandenburgs Oberbürgermeisterin: „Der konsequente Konsolidierungskurs unserer Stadt wird allerdings dadurch erschwert, dass die Landesregierung ihre offenen Rechnungen bei der Stadt nicht bezahlt. Gemessen an der Basis 2003 haben wir als Stadt aufgrund von Landesgesetzen im Sozialbereich über 138 Mio. Euro mehr aufwenden müssen, allerdings ohne Finanzierung durch das Land. Die Unterfinanzierung der Städte ist bereits mehrfach durch unser Landesverfassungsgericht und durch Finanzgutachter bestätigt worden. Nach dem Konnexitätsgrundsatz in Artikel 97 Absatz 3 unserer Landesverfassung gilt aber: Wer bestellt, muss auch bezahlen. Als Stadt fordern wir deshalb die Landesregierung auf, ihre Schulden bei der Stadt und den Bürgerinnen und Bürgern in Höhe von 138 Mio. Euro zu begleichen. Das wäre ein echter Beitrag zur Stärkung der Kommunalen Selbstverwaltung vor Ort.“
Hintergrund:
I. Mit dem Haushaltsbeschluss für 2016 hat die Stadt ein positives Jahresergebnis von 1,4 Mio. Euro geplant. Nach Spitzauswertung des 1. Halbjahres ergeben sich in einigen Haushaltspositionen Veränderungen, dazu zählen insbesondere:
- Mehrerträge aus Gewerbesteuern i.H.v. 1.500,0 TE UR (Teilhaushalt 611.01)
- Einmaleffekte im Bereich Kindertagesstätten i.H.v. 1.100,0 TE UR (Teilhaushalt 365.01)
- Minderbedarfe bei Personalaufwendungen i.H.v. 224,3 TE UR (alle Teilhaushalte)
- Minderaufwendungen bei den Sozialtransferleistungen i.H.v. 406,7 TE UR (Teilhaushalte 311.01 bis 311.06)
- Minderaufwendungen bei den Jugendhilfeleistungen i.H.v. 408,0 TE UR (Teilhaushalte 361.02, 363.02 bis 363.04)
II. Darüber hinaus hat die städtische Finanzverwaltung ermittelt, dass sich die nicht durch das Land ausgeglichenen Mehrbelastungen im Sozialbereich, seit 2003 auf 138 Mio. Euro belaufen. Diese Beträge wurden zur Sicherung der gesetzlichen Leistungsstandards durch den Stadthaushalt aufgebracht.