Festgefrorener Müll in Restmülltonnen oder Biotonnen – Tipps für den Winter

Pressearchiv - Meldung vom 13.01.2016

Pressemitteilung vom 13.01.2016

Im Winter bei Minusgraden haben die Entsorger oder Müllfahrer oft das Problem, dass sich die Restmülltonnen oder insbesondere die Biotonnen nur unvollständig oder gar nicht entleeren lassen. Die Abfälle sind festgefroren. Dieses Problem lässt sich auch durch den Entsorger bzw. Müllfahrer vor Ort nicht lösen. Technische Möglichkeiten beim Entsorgungsvorgang, die festgefrorenen Abfälle aus den Behältern zu entfernen, gibt es noch nicht. Auch die Müllfahrer dürfen aus Arbeitsschutzgründen die gefrorenen Abfälle nicht aus dem Behälter lösen.

Gemäß der Abfallentsorgungssatzung ist der Müll so bereitzustellen, dass er sich mühelos und gefahrlos entleeren lässt.

Damit die Abfälle mühelos abgeholt werden können, erhalten Sie hier einige Tipps zur Vorbeugung des Festfrierens:

Restmülltonnen und Biotonnen:

  • Den Boden der Tonne sollte man mit einer Schicht zerknüllten Zeitungen oder Pappe auslegen. Diese saugt die Feuchtigkeit der Abfälle auf und isoliert die entstehende Wärme, so dass die Abfälle nicht so leicht an der Tonnenwand festfrieren können.
  • Wenn erforderlich, sollten Sie am Abfuhrtag den festgefrorenen Müll z. B. mit einem Spaten oder einem anderen Werkzeug von der Tonnenwand lösen.
  • Die Abfälle sollten möglichst nicht lose sondern in Kunststoffbeuteln (nur bei Restmülltonnen) oder bei Biotonnen in kompostierbare Papiertüten oder mehrlagige Zeitung verpackt eingefüllt werden, so dass feuchte Abfälle keinen direkten Kontakt mit der Behälterwand haben.
  • Wer die Möglichkeit hat, sollte die Tonne vor dem Abfuhrtag an einen frostsicheren Platz z. B. Keller oder Garage stellen.



Das Entsorgungsunternehmen ist bemüht, die Abfallgefäße bei jeder Witterung zeitnah und ordnungsgemäß zu entleeren. Dafür wird aber auch die Mithilfe der Bürger benötigt. Sollte aus nicht vorhersehbaren Gründen wie beispielsweise dem Festfrieren der Abfälle eine Leerung der Abfallgefäße nicht oder nur unvollständig durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf eine zusätzliche Leerung zu einem späteren Termin.

Ganz wichtig: Die Abfälle dürfen nicht eingepresst oder verdichtet werden – dadurch frieren sie noch schneller fest.

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