Europawahl 2009: Informationen zur Briefwahl

Pressearchiv - Meldung vom 15.05.2009

Pressemitteilung vom 15.05.2009

Jeder wahlberechtigte Bürger hat die Möglichkeit, einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Mit dem Wahlschein kann der Wahlberechtigte am Wahltag in jedem Wahllokal im Stadtgebiet wählen.

Wahlberechtigte Bürger, die durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen wollen, müssen einen Wahlscheinantrag einschließlich der Briefwahlunterlagen stellen (Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes oder formlos mit den notwendigen Angaben). Beim Ausfüllen des Antrages auf der Wahlbenachrichtigung ist darauf zu achten, dass die Angaben vollständig ausgefüllt sind und die Unterschrift des Antragstellers vorhanden ist.

Die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung ist im frankierten Briefumschlag an die Stadt Brandenburg an der Havel, Wahlbehörde, 14767 Brandenburg an der Havel, zu senden. Sie kann auch persönlich bei der Wahlbehörde, Katharinenkirchplatz 5, 2. OG, abgegeben werden. Darüber hinaus können Briefwahlanträge in den Ortsteilverwaltungen eingereicht werden.

Die Antragstellung auf elektronischem Weg ist ebenfalls möglich. Hierfür ist dieser elektronische Wahlscheinantrag vollständig auszufüllen (wichtig Tag der Geburt) und der Wahlbehörde Stadt Brandenburg an der Havel zu übermitteln. Der elektronische Wahlscheinantrag ist auf den Seiten der Stadt unter www.stadt-brandenburg.de – Rathaus und Politik – Europawahl – Briefwahl zu finden.

Jeder Wahlberechtigte kann unter Vorlage seines Personalausweises/Identitätsausweises oder Reisepasses sein Wahlrecht per Briefwahl ab sofort auch vor Ort in der Wahlbehörde ausüben.

Die Wahlbehörde ist an ihrem Sitz – Katharinenkirchplatz 5 – wie folgt zu erreichen:

  • Montag, 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:30 Uhr,
  • Dienstag, 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr,
  • Donnerstag, 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr,
  • Freitag, 08:00 Uhr – 12:00 Uhr.


Die Beantragung des Wahlscheins ist für alle üblichen Fälle bis zum 5. Juni 2009, 18:00 Uhr, möglich.

Nach der Stimmabgabe ist der Stimmzettel in den vorgesehenen blauen Wahlumschlag zu legen und zu verschließen. Die Stimmabgabe ist nur gültig, wenn in der unteren Hälfte des Wahlscheins die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit der Unterschrift versehen ist. Der ausgefüllte Wahlschein und der Stimmzettelumschlag werden in den roten Wahlbriefumschlag gelegt.

Die bei der Deutschen Post AG eingelieferten Wahlbriefe werden nur werktags im üblichen Briefbeförderungssystem transportiert und an die Wahlbehörde ausgeliefert. Am Wahlsonntag selbst erfolgt keine Zustellung von Wahlbriefen. Briefwähler sollten den Wahlbrief spätestens 2 Werktage vor dem Wahltag (4. Juni 2009) bei der Deutschen Post AG einliefern.

Der Briefkasten der Stadtverwaltung am Verwaltungsstandort Katharinenkirchplatz 5 wird durch Mitarbeiter der Wahlbehörde am Wahltag um 17:15 Uhr geleert.

Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Als Briefsendung des internationalen Postdienstes ist der Wahlbrief grundsätzlich durch den Bürger vollständig freizumachen.

Der Wahlbrief ist nicht im Wahllokal abzugeben, da er dann nicht bis 18:00 Uhr beim Stadtwahlleiter vorliegt. Die in diesem Brief abgegebene Stimme wäre damit ungültig.

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