Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen wollen, müssen bei der Wahlbehörde einen Antrag auf Erteilung von Wahlscheinen (Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte oder formlos) stellen. Beim Ausfüllen des Antrages auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist darauf zu achten, dass die Angaben vollständig ausgefüllt sind und die Unterschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers vorhanden ist. Die ausgefüllte Wahlbenachrichtigungskarte ist im frankierten Briefumschlag an die Stadt Brandenburg an der Havel, 14767 Brandenburg an der Havel, zu senden. Sie kann auch persönlich bei der Wahlbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel, Nicolaiplatz 30, Zimmer 108, abgegeben werden.
Die Antragstellung auf elektronischem Weg ist ebenfalls möglich. Hierfür ist der elektronische Wahlscheinantrag vollständig auszufüllen (wichtig Tag der Geburt) und der Wahlbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel zu übermitteln. Der elektronische Wahlscheinantrag ist auf den Seiten der Stadt unter http://www.stadt-brandenburg.de/rathaus/wahlen/kommunalwahl/briefwahl zu finden. Wahlscheinanträge können auch formlos mit den erforderlichen Angaben per E-Mail an wahlenstadt-brandenburg.de gerichtet werden.
Jede wahlberechtigte Person kann unter Vorlage ihres Personalausweises – wahlberechtigte Unionsbürger unter Vorlage ihrer Identitätskarte – oder unter Vorlage ihres Reisepasses ihr Wahlrecht per Briefwahl ab sofort auch vor Ort in der Wahlbehörde ausüben.
Die Wahlbehörde ist an ihrem Sitz – Nicolaiplatz 30 – wie folgt zu erreichen:
Montag | 08:00 Uhr | - | 12:00 Uhr | und | 13:00 Uhr | - | 15:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 Uhr | - | 12:00 Uhr | und | 13:00 Uhr | - | 18:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 Uhr | - | 12:00 Uhr | und | 13:00 Uhr | - | 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 Uhr | - | 12:00 Uhr |
Die Beantragung des Wahlscheins ist sowohl für die Europawahl als auch für die Kommunalwahl für alle üblichen Fälle bis zum 23. Mai 2014, 18:00 Uhr, möglich.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Zur Europawahl darf die bevollmächtigte Person maximal 4 wahlberechtigte Personen vertreten.
Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Als Briefsendung des internationalen Postdienstes ist der Wahlbrief grundsätzlich durch den Bürger vollständig freizumachen.
Die bei der Deutschen Post eingelieferten Wahlbriefe werden nur werktags im üblichen Briefbeförderungssystem transportiert und an die Wahlbehörde ausgeliefert. Briefwähler sollten den Wahlbrief spätestens 2 Werktage vor dem Wahltag (22. Mai 2014) bei der Deutschen Post einliefern.
Der Briefkasten der Wahlbehörde am Verwaltungsstandort Nicolaiplatz 30 wird durch Mitarbeiter der Fachgruppe Statistik und Wahlen am 25. Mai 2014 (Wahltag) um 17:15 Uhr geleert.
Der Wahlbrief ist nicht im Wahllokal abzugeben, da er dann nicht bis 18:00 Uhr bei der Wahlbehörde vorliegt. Die in diesem Brief abgegebene Stimme wäre damit ungültig.