Erweiterung und Änderungen im Bewohnerparkbereich E

Pressemitteilung vom 23.01.2020

Erweiterung und Änderungen im Bewohnerparkbereich E

Das von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel beschlossene Parkraumkonzept sieht unter anderem auch die Erweiterung der bestehenden Bewohnerparkzone E auf die Vereinsstraße ab dem Nicolaiplatz bis zur Damaschkestraße vor. Der o. g. Straßenabschnitt der Vereinsstraße wird zukünftig zum Parken nur noch den Bewohnern des Bereiches E vorbehalten.

Ebenfalls beschlossen wurde, die Magdeburger Straße zwischen Hoch- und Harlungerstraße in die Parkplatzbewirtschaftung einzubeziehen. Die in diesem Straßenabschnitt vorhandenen Stellplätze werden tagsüber als gebührenpflichtiger Parkraum zur Verfügung gestellt. Hier gilt – wie auch auf dem angrenzenden Parkplatz am Oberlandesgericht – der sogenannte Park-and-Ride-Tarif. Bürger und Besucher können ihr Fahrzeug hier abstellen, einen Tagesparkschein für 2,50 Euro erwerben und damit den ganzen Tag inklusive einer Begleitperson innerhalb des erweiterten Innenstadtrings mit den Bussen und Bahnen der Brandenburger Verkehrsbetriebe fahren.

Die neuen Verkehrsorganisationen in den genannten Straßen werden ab dem 27.01.2020 durch die Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen wirksam umgesetzt. Die Parkscheinautomaten werden am Montag, den 27.01.2020 im Laufe des Tages in Betrieb genommen.

In diesem Zusammenhang weist die Straßenverkehrsbehörde darauf hin, dass Bewohner mit der neuen Verkehrsorganisation den Parkplatz am Oberlandesgericht tagsüber nicht mehr kostenfrei nutzen dürfen. Es wird daher um Beachtung der neuen Parkorganisation gebeten.

Die Bewohner der Vereinsstraße zwischen Nicolaiplatz und Damaschkestraße können ab sofort den notwendigen Bewohnerparkausweis für diese Bewohnerparkzone E in der Straßenverkehrsbehörde, Nicolaiplatz 30, 2. Obergeschoss, Zimmer 213 beantragen. Bei der Beantragung sind der Personalausweis sowie die Zulassungsbescheinigung vorzulegen. Für die Beantragung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde zu den Öffnungszeiten (Dienstag 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr, Donnerstag 07:30 – 12:00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr) zur Verfügung. Da bei persönlicher Beantragung zu den Öffnungszeiten mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist, bittet die Straßenverkehrsbehörde vordergründig das Onlineverfahren mit Sofortzahlung zu nutzen. Einzelheiten zur Beantragung als auch den Link zum Onlineverfahren findet man unter  www.stadt-brandenburg.de/dienstleistungen/service/parkausweis-fuer-bewohner

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