Die Lanor Energy Systems Deutschland GmbH erwirbt Grundstück im Gewerbe-und Industriegebiet Kirchmöser-Nord
Die Stadt Brandenburg an der Havel und die Lanor Energy Systems Deutschland GmbH haben am Dienstag, 13.12.2005, einen notariellen Grundstückskaufvertrag über ca. 42.000 m² Ansiedlungsfläche in Brandenburg-Kirchmöser unterzeichnet. Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann traf sich aus diesem Anlass mit Stefan Farwick, kaufmännischer Geschäftsführer, und Dr. Ludger Overmann, technischer Geschäftsführerdes Unternehmens.
Nachdem die Lanor GmbH Anfang September 2005 das V.I.A. Heizkraftwerk nach einer 12 monatigen Betriebsfortführung in der Insolvenz im Rahmen eines Bieterverfahrens erworben hatte, soll das Kraftwerk im Jahr 2006 beginnend umgebaut und modernisiert werden, um schadstoffverringernde Technologien und Rohstoffe einsetzen zu können.
Der jetzt geschlossene Kaufvertrag dient der Zusammenführung des erworbenen Anlagevermögens mit dem bislang gemieteten Grundvermögen und ist somit eine wichtige Voraussetzung für die Sicherung von Investitionen und Arbeitsplätzen.
Die Lanor GmbH verpflichtet sich mit dem Kauf, das bestehende Holzkraftwerk auf Ersatzbrennstoffe (EBS), die nach entsprechenden Genehmigungsverfahren eingesetzt werden können, umzurüsten. Hierbei handelt es sich um mittelkalorische vorsortierte, ungefährliche Haus- und Gewerbeabfälle, deren Verbrennung umweltschonender ist, als die von belasteten Althölzern der Klassen AIII/IV.
Das Vorhaben beinhaltet neben der Umrüstung der Rostfeuerungsanlage auch die Modernisierung der Rauchgasreinigungsanlage, um klimarelevante CO2-Emissionen einzusparen, sowie die Verwendung einer zweiten Dampfturbine zur Erhöhung der elektrischen Leistung auf ca. 10 MW. Weiterhin wird der Eingangs- und Annahmebereich modernisiert, um Gerüche und Emissionen zu verhindern.
Die Investition beläuft sich auf eine Gesamtsumme von ca. 10 Millionen Euro. Durch die Investition entstehen mindestens 25 langfristige Arbeitsplätze. Die Lanor GmbH verpflichtet sich, innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Kaufvertragesmit der vorstehenden Investition zu beginnen und diese innerhalb von weiteren zwei Jahren nach Beginn abzuschließen.