Die Upstallstraße in Brandenburg an der Havel soll grundhaft ausgebaut werden. Da die Upstallstraße nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes liegt, werden die Planungsunterlagen vom 25.10. bis 25.11.2005 während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel, Bauamt, Sachgebiet Tiefbau, Wiener Straße 1, Zimmer 03:13 (3. Etage) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können von jedem Bürger Anregungen bzw. Bedenken zur Ausführungsplanung schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden.