Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 BauGB, Bereich Scheppersteig, OT Gollwitz, Brandenburg an der Havel
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel hat in der Sitzung am 26.02.2014 für einen Bereich südöstlich des Scheppersteiges im Ortsteil Gollwitz die Aufstellung einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Ziel der Ergänzungssatzung ist die Einbeziehung einer ca. 0,7 ha großen, an die vorhandene Ortsbebauung anschließenden Fläche in den Innenbereich. Das Plangebiet umfasst einen Teilbereich des Flurstücks 284 in der Flur 4 der Gemarkung Gollwitz (siehe Kartenausschnitt). Die gegenüberliegende Straßenseite des Scheppersteiges sowie die nordöstlich und südwestlich angrenzenden Grundstücke sind bereits durch vorhandene Wohnbebauung geprägt.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 BauGB, Bereich Scheppersteig, OT Gollwitz, Brandenburg an der Havel mit Entwurfsbegründung sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen liegen in der Zeit
vom 09.05.2016 bis zum 09.06.2016
in der Stadtverwaltung der Stadt Brandenburg an der Havel, Fachbereich VI – Stadtplanung, Fachgruppe Bauleitplanung, Klosterstraße 14 in 14770 Brandenburg an der Havel, Gebäudeteil A in der 1. Etage im Zimmer A 102 während folgender Zeiten:
- Montag 08:00 bis 15:00 Uhr
- Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr
- Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr
- Donnerstag 08:00 bis 15:00 Uhr
- Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen stehen zur Verfügung:
• Biotopkartierung vom 10.09.2015, Büro für Landschaftsplanung Wülfken
• Faunistisch-artenschutzrechtliche Potenzialanalyse und Kartierung von Zauneidechsen vom 01.07.2014, Büro für faunistische Gutachten Dipl. Ing. Nessing
• Schadstoffermittlung ehemalige Gärtnerei Gollwitz vom 24.06.2014, Büro TRION sowie Schreiben der Unteren Bodenschutzbehörde vom 03.11.2015 zur Prüfung der Abschlussdokumentation zur Abbruch- und Entsorgungsmaßnahme
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf der Ergänzungssatzung schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.