Beigeordneter Michael Brandt informiert über aktuelle Themen aus seinem Verantwortungsbereich
Bei seinem monatlichen Pressegespräch informierte der für die Fachbereiche III (Ordnung und Sicherheit) und IV (Stadtentwicklung und Bauwesen) zuständige Beigeordnete Michael Brandt die örtlichen Medienvertreter wieder über aktuelle Entwicklungen und Vorhaben. Im Mittelpunkt standen diesmal folgende Themen:
Aktueller Sachstand zur B102n
Die B 102n (zwischen Rathenow und der BAB-Anschlussstelle Wollin) ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplanes. Der mittlere Abschnitt (zwischen der B 1 bei Bensdorf und der L 96 südlich von Wusterwitz) ist planfestgestellt. Durch den Landesbetrieb Straßenwesen werden derzeit Brücken und Straßen in diesem Abschnitt gebaut. Ein kleiner Teil nördlich der B 1 ist bereits fertig gestellt und nutzbar. Sowohl für den nördlichen Abschnitt (in Richtung Rathenow) als auch den südlichen Abschnitt (in Richtung BAB-Anschlussstelle Wollin) sind die Raumordnungsverfahren abgeschlossen. Die Unterlagen zur Linienbestimmung liegen bereits seit einiger Zeit beim Bundesverkehrsministerium zur Prüfung und Entscheidung. Nach einer Zeitungsmeldung vom 15.08.2006 soll nunmehr eine Einordnung dieser beiden Abschnitte in den nächsten 5-Jahr-Plan des Bundes erfolgt sein.
Obwohl eine offizielle Stellungnahme dazu bislang noch nicht vorliegt, sollten nach Auffassung des Beigeordneten nun folgende Schritte zeitnah eingeleitet werden:
· zügiger Abschluss des Linienbestimmungsverfahren durch den Bund
· anschließende kurzfristige Erteilung des Auftrages zur Planung (zumindest für den südlichen Abschnitt; die Finanzierung dafür muss gesichert sein) vom Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung an den Landesbetrieb Straßenwesen
· der Landesbetrieb Straßenwesen lässt dann durch externe Planer die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren (und später für die Ausführungsplanung) erarbeiten
· das Land wird das Planfeststellungsverfahren zügig durchführen.
· das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung sichert die Finanzierung für den Bau (zumindest des südlichen Abschnittes) durch den Landesbetrieb Straßenwesen
Entscheidung zum ehemaligen ARADO Gelände
Aufgrund einer Bürgerbeschwerde vom 19. Mai 2006 wurde vom zuständigen Beigeordneten Michael Brandt die Prüfung der Möglichkeit der Durchsetzung eines Betretungsrechts beauftragt. Folgendes Ergebnis ist festzustellen:
Die Stadt Brandenburg an der Havel hat die Einzäunung des ehemaligen ARADO-Geländes nicht angeordnet. Eine mündliche ordnungsbehördliche Anordnung betraf den vorhandenen Zaun selbst. Dieser war aufgrund seiner Beschädigung selbst zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung geworden, denn das Schutzgut Leben und Gesundheit war wegen Verletzungsgefahr am Zaun gefährdet. Der Eigentümer ist der mündlichen Anordnung gefolgt und hat die Gefahr beseitigt.
Gegenstand der Prüfung ist somit nicht die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungshandelns gewesen. Im Mittelpunkt der Prüfung stand vielmehr, ob seitens der Verwaltung ein Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Rechtsposition des Eigentümers im öffentlichen Interesse zulässig und begründet ist.
Der Eigentümer eines Grundstücks kann dieses nur im Rahmen der Gesetze frei nutzen. Eine Einschränkung ist § 44 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG). In diesem Zusammenhang wurde nicht abschließend geprüft, ob es sich bei dem ehemaligen ARADO-Gelände tatsächlich um freie Landschaft im Sinne des § 44 BbgNatSchG handelt, da dies dahinstehen kann, wenn ein Betretungsrecht bereits aus anderen Gründen ausscheidet. Das Betretungsrecht nach § 44 BbgNatSchG gilt nicht uneingeschränkt. Es findet seine Schranken vielmehr in anderen Normen der Rechtsordnung (z. B. kann die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers entgegenstehen).
Der Beigeordnete Michael Brandt unterstrich noch einmal, dass seitens der Stadt Brandenburg an der Havel nicht ausgeschlossen werden kann, dass von dem Grundstück des ehemaligen ARADO-Geländes Gefahren ausgehen, die den Eigentümer berechtigen (ggf. sogar verpflichten) geeignete Vorkehrungen zum Schutz der Allgemeinheit zu treffen. Anknüpfungspunkt für diese Gefahrenprognose sind:
1. die Einstufung als Kampfmittelverdachtsfläche (auf dem Gelände befanden sich die ARADO Flugzeugwerke, in den letzten Kriegstagen fanden auf dem Gelände selbst Kampfhandlungen statt, nach 1945 nutzte die Westgruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland das Gelände in ungeordneter Weise zu Übungszwecken aller Art),
2. ungesicherte bauliche Anlagen (bei einer Besichtigung vor Ort wurden teilgesprengte Bunkeranlagen vorgefunden, im Unterholz ragen an unübersichtlichen Stellen Armierungseisen aus dem Boden),
3. Müllablagerungen unbekannten Ausmaßes (über die gesamte Zeit seit Errichtung der ARADO Flugzeugwerke kann es zu Ablagerungen gekommen sein, deren Gefährlichkeit nicht abschließend beurteilt werden kann) und
4. andere (z. B. illegale Autorennen, Feuerstellen mit erkennbaren Verbrennungsresten von Plasten, Dachpappen und anderen Materialien mit einem Durchmesser von mehr als 5m usw.).
Auch wenn das Betretungsrecht nach § 44 BbgNatSchG auf eigene Gefahr gestattet wird, ist der Eigentümer nicht in Gänze aus der Verantwortung für die Sicherung des Grundstücks entlassen. Gefahr im Sinne des § 44 BbgNatSchG bedeutet nämlich vorhersehbare Gefahr (z. B. muss man beim Betreten von Wäldern mit herabstürzenden Ästen rechnen, nicht aber mit den unter 1 bis 4 beschriebenen Gefahren). Im Übrigen bleibt der Eigentümer im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze Dritter zu treffen. Die Vorkehrungen sind so zu treffen, dass sie nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren von Dritten tunlichst abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßen Gebrauch oder nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen. Tut er dies nicht, kann er gemäß § 823 BGB Dritten gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet sein.
Es kann im vorliegenden Fall demnach erforderlich sein, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durch den Eigentümer vorzunehmen.
Als geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der unter 1 bis 4 genannten Gefahren kommen die lückenlose Untersuchung des Grundstücks mit anschließender vollständiger Beseitigung aller potentiellen Gefahrenquellen oder die Einzäunung des Grundstücks in Betracht.
Zwischen beiden geeigneten Maßnahmen muss im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung eine Auswahl getroffen werden. Wegen der Größe des Grundstücks und der unbekannten Kosten einer vollständigen Beseitigung aller potenziellen Gefahrenquellen erscheint die Einzäunung verhältnismäßig.
Brandt: „Im Ergebnis meiner Prüfung bin ich zu der Einschätzung gelangt, dass ein Betretungsrecht nach § 44 BbgNatSchG nicht mit Aussicht auf Erfolg gegen den Eigentümer durchgesetzt werden kann. Ich beabsichtige daher in dieser Angelegenheit nicht tätig zu werden.“
850 Jahre seit Gründung der Mark Brandenburg – Feierlichkeiten im Jahr 2007
Der für die Vorbereitung der 850 Jahrfeier zuständige Beigeordnete begrüßt die grundsätzliche Entscheidung des Landes zur Beteiligung an den Feierlichkeiten. „Es ist gut und richtig, wenn das Land als Geburtstagskind gemeinsam mit der Stadt Brandenburg an der Havel feiern will. Jetzt müssen Art und Umfang der Zusammenarbeit abgestimmt werden. Dazu wurde im Fachbereich III/IV ein Arbeitsstab unter Leitung von Dr. Müller gebildet.“
Über den Stand der Arbeiten kann man sich unter www.stadt-brandenburg.de informieren. Anregungen und Hinweise sind jederzeit möglich.
Denkmal des Monats August 2006: Evangelische Grundschule „Domlinden 25“
Die Evangelische Grundschule „Domlinden 25“ wird durch die Arbeitsgemeinschaft „Historische Stadtkerne des Landes Brandenburg“ als Denkmal des Monats August 2006 ausgezeichnet. Auf der dazu vor Ort am 25.08.2006, 14:00 Uhr, stattfindenden Festveranstaltung wird unter anderem Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann sprechen.
Das Gebäude „Domlinden 25“ wurde als eines von sechs Domkurien 1803 errichtet. Es handelt sich um ein gut erhaltenes Beispiel eines großzügig konzipierten Wohnhauses für den damaligen Domherrn, Heinrich Wilhelm Ferdinand von der Schulenburg (1766 – 1830). Lediglich 1918 und 1967 erfolgten kleinere bauliche Veränderungen (Renovierungsarbeiten).
Vor ihrem Umbau zum Schulgebäude wurde die Domkurie unter anderem als Verwaltungssitz der benachbarten Brandenburger Mühlenwerke, durch das Domstiftsarchiv, als Büro des Dommuseums sowie allgemein zu Bürozwecken genutzt.
Im Sommer 2000 hatte die Evangelische Grundschule den Schulbetrieb zunächst in den Räumen der Ritterakademie aufgenommen. Mit Beginn des Schuljahres 2004/05 konnte die Domkurie „Domlinden 25“ nach rund einjähriger Bauzeit als Sitz der Evangelischen Grundschule feierlich eingeweiht werden. Ab dem Schuljahr 2006/07 steht mit dem sanierten Gebäude „Burgweg 8“ ein weiterer Standort zur Verfügung.
Für die Instandsetzung der Gebäudehüllen von Domkurie und Remise wurden ca. 390.000 Euro und für die Freiflächen ca. 170.000 Euro aus dem Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ zur Verfügung gestellt.
Wiederöffnung des Mühlengrabens
In den letzten Tagen konnte mit dem zuständigen Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung der Umfang der finanziellen Förderung für dieses Vorhaben präzisiert werden. Im Ergebnis wurde der Fördermittelbescheid kurzfristig in Aussicht gestellt. Im Hinblick auf den städtischen Eigenanteil reicht die Verwaltung zur Stadtverordnetenversammlung am 27.09.2006 eine Beschlussvorlage ein.
Die Liegenschaftsangelegenheiten für die Realisierung des Vorhabens sind weitgehend geklärt. Lediglich die Übernahme von zwei Flurstücken der Firma Concepta Haus GmbH durch die Stadt Brandenburg an der Havel wird derzeit noch geprüft.
Ausbau der Blumenstraße abgeschlossen
Der Baubeigeordnete informierte darüber, dass die seit dem 15.03.2006 laufenden Bauarbeiten in der Blumenstraße nun abgeschlossen sind. Als Grund für die 14-tägige Verzögerung der Fertigstellung nannte er die ursprünglich nicht vorgesehene Verlegung von Elektrokabeln. Die Baukosten betrugen 175.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt zu 75 % durch Umlegung von KAG-Straßenausbaubeiträgen (Anlieger). Die restlichen 25% werden zu 2/3 aus Mitteln der Bund-Länder-Förderung „Stadtumbau Ost“ bestritten.
Erweiterte Sprechzeiten der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde „Am Gallberg 4B“
Die wöchentlichen Sprechtage werden um den Mittwoch dauerhaft erweitert, um den im Zuge der Einführung der neuen Fahrzeugdokumente verlängerten Abfertigungszeiten sowie der Übernahme der Zuständigkeit für die Gemeinde Kloster-Lehnin Rechnung zu tragen. Das bedeutet eine Ausweitung der Sprechzeiten von derzeit 26,0 Stunden auf künftig 32,5 Stunden pro Woche.
Ab 01.09.2006 gelten somit folgende Sprechzeiten:
Montag und Freitag, von 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag, von 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag, von 07:30 Uhr – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes
Am Mittwoch, 16.08.2006, informiert der zuständige Beigeordnete den Ausschuss für Umwelt, Recht, Ordnung und Sicherheit über die Ergebnisse des zwischenzeitlich vorliegenden Gutachtens. Das Ingenieurbüro für Systemberatung und Planung GmbH Dresden hatte im Auftrag der Stadt dieses Gutachten erstellt.