Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13. September 2011 das Ergebnis der Wahl des Oberbürgermeisters der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:
- Wahl der Wahlberechtigten: 62 089
- Zahl der Wählerinnen und Wähler: 26 277
- Zahl der ungültigen Stimmen: 482
- Zahl der gültigen Stimmen: 25 795
Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt auf die Bewerber:
1. Dr. Dietlind Tiemann CDU 14 549 Stimmen
2. Norbert Langerwisch SPD 5 975 Stimmen
3. Alfredo Förster DIE LINKE 2 585 Stimmen
4. Martina Marx GRÜNE/B 90 1 501 Stimmen
5. Sven Weller PIRATEN 1 185 Stimmen
Die Stimmenzahl, die mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen umfasst, beträgt mindestens 12 898 Stimmen.
Die Stimmenzahl, die 15 vom Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst, beträgt 9 314 Stimmen.
Die erforderliche Stimmenzahl für die Wahl des Oberbürgermeisters nach Maßgabe des § 72 Absatz 2 Satz 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) beträgt 12 898 Stimmen.
Der Wahlausschuss stellte fest, dass die Bewerberin Dr. Dietlind Tiemann die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat und damit zur neuen Oberbürgermeisterin gewählt worden ist.
Jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, jeder Einzelbewerber, der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Aufsichtsbehörde kann gemäß § 55 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist. Der Wahleinspruch ist beim Wahlleiter zur Kommunalwahl der Stadt Brandenburg an der Havel, Katharinenkirchplatz 5, 14776 Brandenburg an der Havel, binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.