Die Brandenburgerinnen und Brandenburger haben in den nächsten Tagen die Möglichkeit, in Unterlagen Einsicht zu nehmen, die im Zusammenhang mit zwei Planfeststellungsverfahren im Stadtplanungsamt ausgelegt werden.
Bereits am Donnerstag, 18.11.2004, beginnt die Auslegungsfrist im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Wiedereröffnung des ehemaligen Mühlengrabens in Brandenburg an der Havel. Das Vorhaben sieht die Öffnung des ehemaligen Mühlengrabens vor, der bis Anfang der 1980-er Jahre zwischen Steintorbrücke und Havel verlief. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen vom 18.11.2004 bis zum 17.12.2004 in der Stadtverwaltung, Stadtplanungsamt, Zimmer 402/403, Wiener Straße 1, 14772 Brandenburg an der Havel während folgender Zeiten zur Einsichtnahme aus: Montag, 08:00 – 15:00 Uhr, Dienstag, 08:00 – 18:00 Uhr, Mittwoch, 08:00 – 15:00 Uhr, Donnerstag, 08:00 – 15:00 Uhr und Freitag, 08:00 – 12:00 Uhr. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d.h. bis zum 31.12.2004, beim Stadtplanungsamt oder beim Landesumweltamt Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben.
Vom 24.11.2004 bis zum 07.12.2004 liegt im Stadtplanungsamt in der Wiener Straße 1, Zimmer 403, 14772 Brandenburg an der Havel, der Planfeststellungsbeschluss sowie eine Ausfertigung des festgestellten Planes für das Bauvorhaben SPNV Brandenburg – Rathenow auf der Bahnstrecke Treuenbrietzen – Neustadt (Dosse) zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Das Bauvorhaben sieht die Änderung von Bahnübergängen, die Errichtung von Seitenwegen und die Erneuerung der Bahnsteiganlagen des Bahnhofes Brandenburg-Altstadt und des Haltepunktes Görden sowie des Durchlasses am Bahn-km 67,277 vor. Die Einsichtnahme indie Unterlagen ist während der Auslegungsfrist zu folgenden Zeiten möglich: Montag, 08:00 – 15:00 Uhr, Dienstag, 08:00 – 18:00 Uhr, Mittwoch, 08:00 – 15:00 Uhr, Donnerstag, 08:00 – 15:00 Uhr und Freitag, 08:00 – 12:00 Uhr. Nach vorheriger Terminvereinbarung kann eine Einsichtnahme auch beim Bundes-Eisenbahnamt, Außenstelle Berlin, Steglitzer Damm 117, 12164 Berlin, erfolgen.
Der volle Wortlaut der beiden Bekanntmachungstexte zu diesen Auslegungen kann im Amtsblatt für die Stadt Brandenburg an der Havel Nummer 17 nachgelesen werden, das unter anderem im internet unter www.stadt-brandenburg.de in der Rubrik Rathaus+Politik/Verwaltung online/Amtsblatt abrufbar ist.