Die Firma Bio-Synthesegasanlage Kirchmöser GmbH & Co. KG hat die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur thermischen Verwertung fester Abfälle (Bio-Synthesegasanlage) am Standort Brandenburg-Kirchmöser erhalten.
Dieser Genehmigungsbescheid und die Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 02.12.2004 bis einschließlich 16.12.2004 in der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel, Potsdamer Straße 18, 14776 Brandenburg an der Havel, Amt für Umwelt- und Naturschutz (Haus 3) für jedermann zur Einsicht aus. Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist während der Auslegungsfrist zu folgenden Zeiten möglich: Montag, Mittwoch und Donnerstag von 08:00 bis 15:00 Uhr, Dienstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag, 08:00 bis 12:00 Uhr.
Die Bekanntmachung des Auslegungszeitraums erfolgt durch die Genehmigungsbehörde (Landesumweltamt Brandenburg) am 01.12.2004 in der örtlichen Tageszeitung. Ebenso kann der Bekanntmachungstext im Amtsblatt für das Land Brandenburg, Amtlicher Anzeiger Nummer 47 vom 01.12.2004 nachgelesen werden.