Für die Stadt Brandenburg an der Havel wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der Verkaufsstellen in der Stadt Brandenburg an der Havel abweichend von § 3 des Gesetzes zur Neuordnung der Ladenschlusszeiten im Land Brandenburg an den ersten drei Adventssonntagen im Jahr 2006 in der Zeit von 13:00 bis 20:00 Uhr und am 24.12.2006 in der Zeit von 07:00 bis 14:00 Uhr für den geschäftlichen Verkehr geöffnet sein dürfen. Entsprechendes gilt für den Verkauf von Waren außerhalb von festen Verkaufsstellen.
Die Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt für die Stadt Brandenburg an der Havel Nummer 15/2006 veröffentlicht, das am 01.12.2006 erschienen ist und auch im Internet unter www.stadt-brandenburg.de eingesehen werden kann.