Eilantrag gegen Beigeordnetenwahl unzulässig

Pressearchiv – Meldung vom 25.03.2013

Pressemitteilung vom 25.03.2013

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat am heutigen Tage den 7 klagenden Stadtverordneten dringend angeraten, ihren Antrag auf Eilentscheidung gegen die Ernennung eines Beigeordneten im Falle seiner Wahl zurückzunehmen. Der Antrag ist nach Auffassung des Gerichtes unzulässig und unbegründet. Es ist nicht ersichtlich, dass die Oberbürgermeisterin gegen die im Beamtenrecht üblichen Fristen verstoßen würde.

Weiteren juristischen Auseinandersetzungen sieht Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann mit Gelassenheit entgegen. „Die mit der Ausschreibung befassten Mitarbeiter der Verwaltung arbeiten gewissenhaft. Es ist sicher gestellt, dass ein ordentliches Bewerbungsverfahren durchgeführt wurde.“ sagte sie und fügte hinzu: „Ich möchte dafür werben, dass nicht erneut Gräben durch aussichtlose Klagen und Anträge aufgerissen werden.“

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