Der Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea Linnaeus) ist ein Forstschädling, der in Zentral- und Westeuropa sein Hauptverbreitungsgebiet hat und in vielen Regionen Deutschland heimisch ist. Unter besonderen Umweltbedingungen (warme, trockene Winter) neigt der nachtaktive Schmetterling zur Massenvermehrung, die sich über mehrere Jahre hinzieht. Infolgedessen kommt es in den Befallsgebieten zum vermehrten Blattfraß, der zu zeitweiliger Entlaubung in den betroffenen Eichewäldern führen kann. Wenn keine weiteren Stressfaktoren wie z. B.Nährstoff-, Wassermangel vorhanden, sind treiben die befallenen Eichen wieder aus. Ist eine primäre Vitalitätsschädigung bereits erkennbar, ist das Absterben der Betroffenen meist die Folge einer starken Gradation. Typisch für den Eichenprozessionsspinner ist, dass der Befall ohne gravierenden Standortswechsel passiert, die Population jedoch im Laufe der aufeinander folgenden Jahre wandert.
Durch direkten oder indirekten Kontakt mit den Raupen des Prozessionsspinners können beim Menschen gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorgerufen werden: Unmittelbar nach Kontakt kann sich ein starker Juckreiz, dem ein Hautausschlag folgt, entwickeln. Dies äußert sich am häufigsten als insektenstichartige Papeln (Knötchen), als nesselsuchtartige Quaddeln oder lokale rote Flecken. Auch flächenhafte schmerzhafte Hautrötungen sind möglich. Gelangen die Raupenhaare in die Augenbindehaut, kann es dort zu akuter Konjunktivitis (Bindehautentzündung) mit Rötung, Lichtscheu und starker Schwellung der Augenlider kommen. Das Einatmen von Raupenhaaren kann zu Entzündungen im Rachenbereich, zur Schwellung der
Nasenschleimhaut und zur Bronchitis führen, auch asthmaartige Symptome und sogar allergische Schockreaktionen sind in einzelnen Fällen möglich. Alle beschriebenen Krankheitserscheinungen können von Schwindelgefühl, Fieber und allgemeinem Krankheitsgefühl begleitet sein. Die akute Gefährdungszeit reicht von April bis August, wobei man wissen sollte, dass selbst alte Gespinste an den Bäumen oder auch auf dem Boden liegend, bis zu einem Jahr gefährlich bleiben.
Auch im Stadtwald von Brandenburg an der Havel ist das Vorkommen des „unangenehmen Forstschädlings“ bekannt. In den Eichenbeständen am Totenkopf, entlang der B1, in den Eichenforsten am Gördenwald und auch im Neustädter Forst wurden Gespinste an einzelnen Bäumen bereits im April diesen Jahres festgestellt. Eine unmittelbare Gefahr für die betreffenden Eichenbestände droht, allein durch das gelegentliche Vorhandensein des Prozessionsspinners, nicht.
Die Sichtung und somit eine mögliche Zunahme der Befallsintensität im Stadtforstbereich, vorrangig bedingt durch die starke Ausbreitung des Prozessionsspinners im heißen Sommer 2003, wird auch vom städtischen Forstpersonal wahrgenommen und unverzüglich an die untere Forstbehörde (Amt für Forstwirtschaft Belzig) gemeldet. Notwendige Maßnahmen zur Überwachung der Schutzsituation und das Einleiten zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Forst werden von der unteren Forstbehörde angeordnet bzw. durchgeführt. Bekämpfungsmaßnahmen, wie Abflammen oder Absaugen, sind nur an Einzelbäumen sinnvoll und benötigen für die fachgerechte Entsorgung des organischen Materials den Einsatz von geschultem Fachpersonal
Verhaltensregeln zur Vermeidung von Gesundheitsstörungen durch Kontakt mit dem Eichenprozessionsspinner:
- Vermeiden Sie, insbesondere wenn Sie Allergien oder Atemwegsprobleme haben, einen Aufenthalt in befallenen Wäldern während der Raupenzeit (April bis August).
Beachten Sie Waldabsperrungen. - Bleiben Sie auf bestehenden Waldwegen.
- Vermeiden Sie den Aufenthalt unter Wirtsbäumen (Eichen, Buchen).
- Berühren Sie keine Gespinst-, Nest- oder Raupenteile. Achten Sie auf das Spiel Ihrer Kinder.
- Tragen Sie beim Aufenthalt im Wald körperbedeckende Kleidung.
- Haben Sie nach einem Aufenthalt im Befallsgebiet dennoch Hautausschlag bekommen, wechseln Sie Ihre Kleidung und duschen Sie unter handwarmen Wasser. Waschen Sie die Kleidung in einer Waschmaschine.
- Bei gesundheitlichen Beschwerden, insbesondere bei allergischen Reaktionen sollte ein Arzt aufgesucht werden. Weisen Sie beim Arztbesuch auf den Kontakt mit den Raupen hin.
Auskunft erteilt:
Amt für Forstwirtschaft Belzig
Telefon: 033841 / 6250 oder 033839 / 294