Eichenprozessionsspinner breitet sich aus

Pressearchiv – Meldung vom 22.06.2011

Pressemitteilung vom 22.06.2011

Massenaufkommen im Stadtwaldgebiet und sensiblen Regionen gefährdet Mensch und Wald

Der Eichenprozessionsspinner kommt seit Mitte der 90er Jahre immer häufiger in Stiel-, Trauben- und zunehmend auch in Roteichenwäldern vor. Der Raupenfraß und Falterflug ist aber ebenso außerhalb des Forstes, an besonnten Einzelbäumen, Alleen, Park- und Rastplätzen festgestellt worden.

Keinesfalls sollten die Raupen oder ihre Gespinstnester berührt werden. Grundsätzlich sind alle Bekämpfungsmaßnahmen der Feuerwehr oder anerkannten Fachfirmen zu überlassen.

Durch direkten oder indirekten Kontakt mit den Raupen des Prozessionsspinners können beim Menschen gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorgerufen werden: Unmittelbar nach Kontakt kann sich ein starker Juckreiz, dem ein Hautausschlag folgt, entwickeln. Dies äußert sich am häufigsten als insektenstichartige Papeln (Knötchen), als nesselsuchtartige Quaddeln oder lokale rote Flecken. Auch flächenhafte schmerzhafte Hautrötungen sind möglich. Gelangen die Raupenhaare in die Augenbindehaut, kann es dort zu akuter Konjunktivitis (Bindehautentzündung) mit Rötung, Lichtscheu und starker Schwellung der Augenlider kommen. Das Einatmen von Raupenhaaren kann zu Entzündungen im Rachenbereich, zur Schwellung der
Nasenschleimhaut und zur Bronchitis führen, auch asthmaartige Symptome und sogar allergische Schockreaktionen sind in einzelnen Fällen möglich. Alle beschriebenen Krankheitserscheinungen können von Schwindelgefühl, Fieber und allgemeinem Krankheitsgefühl begleitet sein. Die akute Gefährdungszeit reicht von April bis August, wobei man wissen sollte, dass selbst alte Gespinste an den Bäumen oder auch auf dem Boden liegend, bis zu einem Jahr gefährlich bleiben.

Verhaltensregeln zur Vermeidung von Gesundheitsstörungen durch Kontakt mit dem Eichenprozessionsspinner:

  • Vermeiden Sie, insbesondere wenn Sie Allergien oder Atemwegsprobleme haben, einen Aufenthalt in befallenen Wäldern während der Raupenzeit (April bis August). Beachten Sie Waldabsperrungen.
  • Bleiben Sie auf bestehenden Waldwegen.
  • Vermeiden Sie den Aufenthalt unter Wirtsbäumen (Eichen, Buchen).
  • Berühren Sie keine Gespinst-, Nest- oder Raupenteile
  • Tragen Sie beim Aufenthalt im Wald körperbedeckende Kleidung.
  • Haben Sie nach einem Aufenthalt im Befallsgebiet dennoch Hautausschlag bekommen, wechseln Sie Ihre Kleidung und duschen Sie unter handwarmen Wasser. Waschen Sie die Kleidung in einer Waschmaschine.
  • Bei gesundheitlichen Beschwerden, insbesondere bei allergischen Reaktionen sollte ein Arzt aufgesucht werden. Weisen Sie beim Arztbesuch auf den Kontakt mit den Raupen hin.



Sehr stark befallene Laubwaldgebiete sind zu meiden. Ein Betretungsverbot durch Sperrung der betroffenen Stadtforstflächen liegt nicht vor.

Um Gesundheitsstörungen vorzubeugen sind entsprechende Hinweisschilder vor Ort angebracht worden.

Um Beachtung der Warnhinweise wird gebeten!

Weitere Auskünfte:
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Telefon: 03334 / 65101

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