Die von der Stadtverordnetenversammlung Brandenburg an der Havel im März 2009 berufene Kinder- und Jugendbeauftragte wird ihr Ehrenamt aus beruflichen Gründen zum 1. August 2013 beenden. Aus diesem Anlass sucht die Stadt Brandenburg an der Havel zur Wahrnehmung der Interessen und Belange von Kindern und Jugendlichen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/-n neue/n Kinder- und Jugendbeauftragte/-n.
Der oder die Kinder- und Jugendbeauftragte hat das Amt überparteilich und weltanschaulich neutral auszuüben und darf in keinem Dienst- oder Anstellungsverhältnis zur Stadt Brandenburg an der Havel oder zu einem freien Träger der Jugendhilfe stehen. Sie oder er sollte volljährig sein und muss seinen Wohnsitz in der Stadt Brandenburg an der Havel haben. Ein enger Bezug zu den Interessen von Kindern und Jugendlichen sowie Erfahrungen im Umgang mit jungen Menschen wird als selbstverständlich vorausgesetzt.
Für die mit der Ausübung des Ehrenamts verbundenen Aufwendungen wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe geleistet.
Wer Interesse hat, findet die ausführliche Ausschreibung zur Neuberufung einer/eines ehrenamtlichen Kinder- und Jugendbeauftragten unter www.stadt-brandenburg.de/Aktuelles/Ausschreibungen.