Dietlind Tiemann kündigt weitere Schritte gegen Kreisreform an

Pressearchiv - Meldung vom 01.07.2016

Pressemitteilung vom 01.07.2016

<b>„Abstimmung ignoriert alle Argumente und ist nur noch politisches Kräftemessen der Landesregierung zum Schaden unseres Landes und seiner Menschen.“</b>

Das gestrige Abstimmungsverhalten der Regierungskoalition zur Kreisreform im Innenausschuss bewertet Brandenburgs Oberbürgermeisterin Dietlind Tiemann wie folgt:

„Wenn nach fast 2 Jahren Diskussion die vielen kritischen Argumente nicht gehört werden und man das Vorhaben nur noch mit politischer Macht durchdrückt, dann werden wir uns jetzt nicht nur verfassungsrechtlich vorbereiten, sondern auch gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern gegen diesen massiven Eingriff in die demokratische Selbstverwaltung vor Ort in einer Initiative zur Wehr setzen müssen.“ kündigt Dietlind Tiemann weitere Schritte an.

„Die Landesregierung betreibt nur noch ein rein politisches Kräftemessen. Mit der Abstimmung gestern haben uneinsichtige Hardliner einen Pyrrhussieg errungen, den sie nur mit blanker politischer Macht durchgesetzt haben – entgegen aller Argumente.“ so Oberbürgermeisterin Dietlind Tiemann.

„Die Regierung mag damit kurzzeitig einen politischen Sieg errungen haben – die Verlierer sind die Menschen in unserem Land. Die Wege für die Bürger werden länger und die gerade aufgeblühte Demokratie und Selbstverwaltung in unserem jungen Bundesland werden geschwächt.“ so Brandenburgs Rathauschefin.

Hintergrund: Die Landesregierung bisher alle kritischen Argumente ignoriert, siehe folgende Übersicht:

  • kritische Argumente und Nachfragen der Bürger auf über 18 Regionalkonferenzen: ignoriert.
  • Kritische Beschlüsse und Erklärungen aus den kreisfreien Städten, Landkreisen und kreisangehörigen Städten: ignoriert.
  • Argumente der wissenschaftlichen Experten auf dem sog. „Reformkongress“ in Cottbus: ignoriert.
  • Kritische Stellungnahmen des Landkreistages und des Städte- und Gemeindebundes: ignoriert.
  • Ablehnung aller Landräte und aller Oberbürgermeister in der Anhörung des Innenausschusses: ignoriert.
  • Schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken der Grundsatzabteilung für Kommunalverfassungsrecht des Innenministeriums: ignoriert.

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