Nach den zum 01.09.2004 in Kraft getretenen Veränderungen in der Struktur der Stadtverwaltung hat es hinsichtlich der neuen Zuständigkeiten im Bereich des Denkmalschutzes und der Stadtsanierung wiederholt Fragen gegeben. Deshalb hier noch einmal die wichtigsten Neuerungen:
Zukünftig werden alle Anträge, die Denkmale betreffen, durch das Bauamt beschieden. Dazu zählen zum Beispiel Anträge auf Erteilung denkmalrechtlicher Erlaubnisse oder steuerrechtlicher Bescheinigungen für Denkmale.
Sanierungs- und erhaltungsrechtliche Anträge auf die Gewährung von Fördermitteln im Geltungsbereich des Sanierungsgebietes Innenstadt werden nunmehr durch das Stadtplanungsamt beschieden.
Bis zum Abschluss der räumlichen Neuordnung der Ämter ist die Antragstellung weiterhin in der Bergstraße 19 (ehemaliges Amt für Stadtsanierung und Denkmalschutz, Telefon: (03381) 58 68 01) oder in der Wiener Straße 1 (Bauamt, Telefon: (03381) 58 63 01 bzw. Stadtplanungsamt, Telefon: (03381) 58 61 01) möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass die gesetzlich verankerten Genehmigungspflichten für Maßnahmen an Denkmalen bzw. im Geltungsbereich der Sanierungs- und Erhaltungssatzungen durch die verwaltungsinterne Strukturveränderung nicht außer Kraft gesetzt wurden sondern unverändert weiter gelten.