Nach der Bundestagswahl 2017 und der Oberbürgermeisterwahl 2018 werden die Wählerinnen und Wähler im Jahr 2019 gleich mehrmals zur Wahlurne gerufen.
Am 26. Mai 2019 findet die Europa- und Kommunalwahl statt, das heißt, es werden außer den Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel, die Ortsbeiräte in den Ortsteilen Gollwitz und Wust und die Ortsvorsteher in den Ortsteilen Göttin, Kirchmöser, Klein Kreutz, Mahlenzien, Schmerzke und Plaue gewählt. In den Ortsteilen mit einer Ortsvorsteherwahl kann es am 16. Juni 2019 zu einer Stichwahl kommen.
Schon am 1. September 2019 wird dann im Land Brandenburg ein neuer Landtag gewählt.
Die Vorbereitung dieser interessanten und bedeutenden Wahlen stellt für die Wahlbehörde eine besondere Herausforderung dar. In diesem Zuge wird Unterstützung bei der Besetzung der Wahlvorstände in den ca. 69 Wahl- und Briefwahllokalen an den jeweiligen Wahltagen benötigt.
Die Bundestagswahl 2017 hat gezeigt, dass es dank umfangreicher Wahlhelferwerbung gelingt, ca. 80 % der Wahlvorstände mit freiwilligen Wahlhelfern aus der Brandenburger Bevölkerung und der Verwaltung sowie mit Bediensteten aus Bundes- und Landesbehörden zu besetzen. Zur Oberbürgermeisterwahl im Februar 2018 lag die Freiwilligenquote sogar bei 92 %.
„Wir hoffen deshalb, wieder viele Freiwillige für die Durchführung der Wahlen in unserer Stadt zu finden. Für die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, in einem Wahlvorstand mitzuwirken, bedanken wir uns ganz herzlich", sagt die Leiterin der Fachgruppe Statistik und Wahlen, Frau Viola Niemann.
Details:
Wer kann Wahlhelfer werden?
Allgemein gilt: Wahlhelfer kann jeder werden, der für den entsprechenden Urnengang wahlberechtigt und mindestens 18 Jahre (zur Landtagswahl 16 Jahre) alt ist.
Was sind meine Aufgaben als Wahlhelfer?
Sie leiten bzw. begleiten als Vorsteher bzw. Beisitzer den Ablauf der Wahlhandlung im Wahllokal und zählen das Wahlergebnis aus. Als eigenständiges Organ trifft der Wahlvorstand die nötigen Entscheidungen durch Abstimmung selbständig. Der Wahlvorstand besteht in der Regel aus 7 – 9 Mitgliedern, darunter sind auch immer wahlerprobte Personen.
Wie sieht mein Einsatz am Wahlsonntag aus?
Am Wahlsonntag treffen sich alle Wahlvorstände um 07:00 Uhr. Hier werden die Vorbereitungen, Belehrungen und Absprachen den Wahltag betreffend bis 08:00 Uhr vorgenommen. Ab 18 Uhr treffen sich dann alle Wahlhelfer zum Auszählen und Feststellen des Wahlergebnisses.
Welche Unterstützung gibt es?
Jeder Wahlvorsteher erhält ein Erfrischungsgeld (pauschale Entschädigung) von 35,00 € und jeder Beisitzer von 25,00 €, das am Wahlsonntag ausgezahlt wird. Auf Wunsch informieren wir gern Ihren Arbeitgeber über Ihr ehrenamtliches Engagement.
Wo melde ich mich?
Interessierte wahlberechtigte Bürger melden sich bitte bei der Stadt Brandenburg an der Havel, Stabsbereich Oberbürgermeister, FG 12 / Statistik und Wahlen, Nicolaiplatz 30 / 1. OG., Zi. 105, Telefon (03381) 581022 oder per eMail: wahlenstadt-brandenburg.de.