Das Schadstoffmobil kommt

Pressearchiv - Meldung vom 20.03.2008

Pressemitteilung vom 20.03.2008

Vom 22. – 25. April 2008 erfolgt in der Stadt Brandenburg an der Havel wieder die mobile Sammlung von Schadstoffen aus Haushalten und Gewerbebetrieben.
Im Vorfeld wird daran erinnert, dass

  • pro Jahr die Abgabe einer haushaltsüblichen Menge von Schadstoffen bis zu 50 kg pro Gebührenpflichtigen möglich ist.
  • Schadstoffe möglichst in der Originalverpackung abzugeben sind. Damit ist gewährleistet, dass die Verpackung für den Stoff geeignet ist. Seine Identifikation wird erleichtert.
  • defekte Verpackungen nochmals einzupacken und mit der Inhaltsangabe zu beschriften sind. Flüssige Schadstoffe werden nur in dicht schließenden Behältnissen angenommen.
  • das Umfüllen am Schadstoffmobil nicht möglich ist.

Hier sind noch einige Tipps für „Spezialfälle“:

1. Tipp – Feuerlöscher
Ohne Ventil und restentleert gehören Feuerlöscher zum Schrott. Feuerlöscher mit Inhalt und/oder Ventil müssen kostenpflichtig entsorgt werden.

Nähere Informationen sind erhältlich bei

Wolfhardt Mallasch
Brandschutz-Service
Linienstr.4, 14776 Brandenburg
Ansprechpartner: Herr Mallasch
Telefon: (03381) 6615-41
Fax: (03381) 6615-10
E-Mail: mallaschbrandschutz-web.de

oder

Bavaria Feuerschutz
Jürgen Regenberg Einzelhandelskaufmann
Wilhelmsdorfer Straße 55, 14776 Brandenburg an der Havel
Telefon: (03381) 663300
Fax: (03381) 663300

2. Tipp – Leere Farbeimer
Leere oder pinselreine Farbeimer und Farbdosen mit dem grünen Punkt müssen über den gelben Sack bzw. die gelbe Tonne entsorgt werden. Stehen in Ihrem Wohngebiet nur DSD-Container für die Entsorgung von Leichtstoffen bereit, so geben Sie die restentleerten Farbeimer bitte im Recyclingpark, August-Sonntag-Straße 3 in 14770 Brandenburg an der Havel kostenlos ab.
Farbeimer oder Farbdosen ohne grünen Punkt können in der Verkaufsstelle, in der sie gekauft wurden, wieder abgegeben werden.

Da Dispersionsfarben keine umweltschädigenden Stoffe enthalten, sollte man Dispersionsfarbreste eintrocknen lassen und über die graue Restmülltonne entsorgen.
Für die Schadstoffsammlung geeignet sind flüssige Farb- und Lackreste.

3. Tipp – Altöl
Alle Verkaufsstellen von Motoröl sind gesetzlich verpflichtet, Altöl anzunehmen oder geeignete Sammelstellen zu benennen. Die Kosten für die Rücknahme sind im Verkaufspreis kalkuliert.
Die Verkaufsstelle muss dort erworbenes Motoröl als Altöl kostenlos zurücknehmen. Es ist ratsam, den Kaufbeleg als Nachweis aufzubewahren um ihn bei der Abgabe des Altöls in der Verkaufsstelle vorlegen zu können. Auch die entleerten Ölbehälter müssen von den Verkaufsstellen unentgeltlich zurückgenommen werden.
Wer noch Altbestände an gebrauchtem Motoröl besitzt oder dieses aus anderen Gründen nicht bei der Verkaufsstelle abgeben kann, hat die Möglichkeit, das Altöl im Schadstoffmobil zurück zugeben. Das gilt auch für Ölfilter.

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