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- Corona
An der Schuleinrichtung liegt ein positiver SARS-CoV-2 Nachweis bei einer Person vor, die mit Lehrtätigkeit/Begleitung betraut ist (also nicht bei einem Schüler). Die Person hat ihren Wohnsitz außerhalb der Stadt Brandenburg an der Havel. Die Rückrechnung der möglichen Kontakte nach RKI (2-Tage vor Auftreten von Symptomen) ergibt, dass davon Unterricht in der 5a und 8a betroffen ist.
Derzeit laufen die Information der Eltern und Kontaktermittlung bei diesen beiden Klassen.