Center Neuendorfer Straße: Auffassung der Stadt bestätigt

Pressearchiv – Meldung vom 12.03.2009

Pressemitteilung vom 12.03.2009

Im Rahmen der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 11.03.2009 wurde auch die Berichtsvorlage Nummer 121/2009 der Verwaltung an die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel behandelt. In ihr wird der gegenwärtige Sachstand des geplanten Einkaufszentrums auf dem Gelände der ehemaligen Stärkefabrik in der Neuendorfer Straße darlegt. An dieser Ausschuss-Sitzung nahmen als Gäste auch die Vertreter der Firma ISARKIES, der Firma EDEKA und der BBE Handelsberatung sowie der Projektentwickler Herr Rudolph und dessen beauftragter Rechtsanwalt teil.

Im Ergebnis der Anhörung der Gäste hat sich die Auffassung der Stadtverwaltung bestätigt. Durch den vom Investor beauftragten Rechtsanwalt wurde unter anderem ausgeführt, dass die Notwendigkeit besteht, für das Gesamtvorhaben ein Einzelhandelsgutachten hinsichtlich der Zentrenverträglichkeit zu erstellen. Er teilt insoweit voll umfänglich die Rechtsauffassung der Stadt Brandenburg an der Havel.

Durch den ebenfalls im Auftrag des Investors tätigen Gutachter wurde im Anschluss bestätigt, dass ein Einzelhandelsgutachten für das Gesamtvorhaben nicht vorliegt.

Auf ausdrückliche Nachfrage des zuständigen Beigeordneten Michael Brandt erklärte Herr Rudolph als Vertreter des Investors erstmals, dass er bereit sei, ein Einzelhandelsgutachten für das Gesamtvorhaben zu erstellen und damit die zuvor ablehnende Haltung in dieser Frage aufgibt.

„Die Stadt hält den Vorschlag, die unterschiedlichen Standpunkte der Gutachter in einem Fachgespräch zu klären, weiterhin aufrecht. Es wäre nach wie vor erfreulich, wenn in diesem Fachgespräch ein für beide Seiten akzeptabler Lösungsweg gefunden wird. Dies setzt aber auch beim Investor die Bereitschaft zu Veränderungen voraus“, wiederholte Oberbürgermeisterin Dietlind Tiemann ihre bereits im Ergebnis eines Gespräches am 23.02.2009 geäußerte Auffassung.

Nach der gegenwärtigen Sachlage geht die Verwaltung weiterhin davon aus, dass von dem Vorhaben schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche ausgehen.

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