Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung. Frühzeitige Bürgerversammlung zum Bebauungsplan „SB-Markt- und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“ in Brandenburg an der Havel und zur Änderung des Flächennutzungsplanes
Die Stadtverordnetenversammlung Brandenburg an der Havel hat in ihrer Sitzung am 29.04.2009 einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gelände der ehemaligen Stärkefabrik an der Neuendorfer Straße / Otto-Sidow-Straße gefasst.
Die Bürgerinnen und Bürger sollen vor Erarbeitung der Entwurfsfassung des Bebauungsplanes Gelegenheit bekommen, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren sowie Anregungen vorzubringen. Hierzu findet am Dienstag, 11.08.2009, um 18:00 Uhr eine Bürgerversammlung im Konferenzraum 0:18 des Technologie- und Gründerzentrums (TGZ) in der Friedrich-Franz-Straße 19 statt.
Das Plangebiet, die ehemalige Stärkefabrik, grenzt nördlich an die Neuendorfer Straße, westlich an die Otto-Sidow-Straße und südlich an die Brandenburger Niederhavel und umfasst eine Fläche von ca. 4,30 ha.
Entsprechend dem Aufstellungsbeschluss sind die wesentlichen Planungsziele "die Errichtung eines Verbrauchermarktes mit ca. 3.900,00 m² Verkaufsfläche, von Fachmärkten mit ca. 2.000,00 m² Verkaufsfläche, von Gewerbeflächen mit ca. 2.650 m² Nutzfläche, ca. 385 Parkplätze sowie 2.860,00 m² Wohnfläche als Einfamilien und Doppelhäuser. Zwischen Einzelhandels /Gewerbestandort und Wohnhäusern soll ein verkehrsberuhigter Bereich und entlang der Havel ein Fußweg entstehen.
Für den Verbrauchermarkt, die Fachmärkte und Gewerbeflächen nebst Stellplätzen soll ein Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ im Sinne des § 11 Absatz 3 BauNVO, für die Wohnbebauung ein Allgemeines Wohngebiet im Sinne des § 4 BauNVO und für den Uferbereich ein Uferweg festgesetzt werden."
Die geplante Gebietsausweisung steht nicht im Einklang mit dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Brandenburg an der Havel. Dieser stellt derzeit den betreffenden Bereich als gemischte Baufläche dar. Zur Gewährleistung des Entwicklungsgebotes des Bebauungsplanes ist ein paralleles Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes erforderlich, um diesen Bereich entsprechend der beabsichtigten Nutzung als Sonderbaufläche “Großflächiger Einzelhandel” und Wohnbaufläche darzustellen.