Bürgersprechstunde zu Datenschutz und Informationsfreiheit

Pressearchiv - Meldung vom 02.07.2009

Pressemitteilung vom 02.07.2009

Für die Stadt Brandenburg an der Havel bietet Frau Dagmar Hartge, die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, vor Ort eine Sprechstunde an. Sie stellt sich den Fragen der Bürgerinnen und Bürger am

Dienstag, dem 7. Juli 2009 zwischen 10:00 und 16:30 Uhr in der Stadtverwaltung Brandenburg, Klosterstraße 14.

Bei dieser Beratung geht es vor allem um alltägliche Fragen zum Datenschutz. Welche Angaben muss ein Antragsteller machen, wenn er staatliche Unterstützungsleistungen beantragt? Darf eine Behörde personenbezogene Daten weitergeben und, falls ja, müssen die Betroffenen über die Weitergabe informiert werden? Wie kann man sich gegen eine unrechtmäßige Verarbeitung der eigenen Daten wehren? Insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen, in der Arbeitsverwaltung („Hartz IV“), im Bereich der Jugendfürsorge sowie in allgemeinen, kommunalen Angelegenheiten stellen sich solche Fragen häufig.

Das Recht auf Informationsfreiheit – also auf Einsicht allgemeiner Verwaltungsakten, die keinen Bezug zur eigenen Person haben – stellt alle Beteiligten immer wieder vor Herausforderungen. Es soll dazu beitragen, politisch mitzugestalten und Informationen aus erster Hand zu erhalten. Aber welche Unterlagen darf ein Antragsteller überhaupt einsehen? Wo liegen die Grenzen der Transparenz? Auch hier stellt sich die Frage, was man tun kann, um gegen eine unrechtmäßige Verweigerung von Informationen vorzugehen.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich zu der öffentlichen Sprechstunde eingeladen. Selbstverständlich beraten wir auch die Verwaltungsbeschäftigten gerne bei Fragen zur Einhaltung der Bestimmungen zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit sowie zu technischen Aspekten der Datensicherheit. Für vertrauliche Beratungsgespräche wird ein separater Raum zur Verfügung stehen.

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