Brückenneubauten werden geplant

Pressearchiv - Meldung vom 12.09.2007

Pressemitteilung vom 12.09.2007

Bei seiner monatlichen Information über aktuelle Themen und Planvorhaben aus seinen Fachbereichen ging Beigeordneter Michael Brandt am 12.09.2007 auf folgende Themen ein:

Neubau der Planebrücke wird ins Auge gefasst

In Kürze wird ein Planungsauftrag für einen Neubau der Planebrücke in Auftrag gegeben wird. Dabei handelt es sich nicht um ein Überführungsbauwerk über die Plane und die Gleisanlage der Deutschen Bahn AG, sondern um eine Straßenbrücke über die Plane. Das bedeutet nicht den Abschied von der Bahnüberführung im Zuge der Ziesarer und Wilhelmsdorfer Landstraße. Dieses auch im Masterplan der Stadt enthaltene Vorhaben hat weiterhin Bestand. Doch zwei Gründe sprechen für die langfristige Zwischenlösung, wie sie nun beabsichtigt ist. Zum Einen ist der bauliche Zustand der Planebrücke nicht mehr auf lange Zeit den Verkehrsanforderungen genügend und zum Anderen ist die Führung des Rad- und Fußgängerverkehrs im Brücken- und Bahnübergangsbereich seit langem ein kritischer Punkt in den Augen von Bürgern, Polizei, ADFC und Verwaltung.

Das bestehende Bauwerk ist 1983 als Dauerbehelfsbrücke ertüchtigt worden und hat die veranschlagte Nutzungsdauer längst überschritten. Damals ist der Überbau aus zusammengeschweißten Spundwandprofilen, die eigentlich im Wasser- und Grundbau eingesetzt werden, erneuert worden. Die Widerlager und Pfeiler sind noch älteren Datums und weisen deutliche Verschleißerscheinungen auf. Die Ergebnisse der Brücken-Hauptprüfung belegen, dass eine Rekonstruktion nicht sinnvoll und wirtschaftlich sein würde.

Die neue Brücke wird breiter sein. Somit ist ausreichend Raum für alle Nutzer der Brücke gegeben. Wegen der Bedeutung der Verkehrsstraße und der komplizierten und aufwändigen Umleitung des Verkehrs muss von vornherein auf eine sehr kurze Bauzeit orientiert werden. Denkbar sind vorgefertigte Rahmen-Bauteile oder ein großer vorgefertigter Durchlass aus Stahlbauteilen. Letztere Lösung wurde in der Stadt schon einmal sehr erfolgreich praktiziert beim Ersatz der Hubbrücke in der Potsdamer Straße, als 1994 die Verbreiterung der Brücke innerhalb einer Vollsperrung von 3 Tagen erfolgte.

Die bestmögliche Lösung soll jedoch im Ergebnis der Projektbearbeitung gefunden werden, zumal die Beteiligung der Bahn AG wegen der notwendigen Erweiterung des Bahnüberganges das Vorhaben in Planung und Genehmigung kompliziert macht.

Das neue Bauwerk steht einer späteren komplexen Überführung nicht im Wege. Randbedingung der jetzigen Planung ist die Vorgabe, spätere Pfeilergrundflächen zu berücksichtigen, die sowohl die Überführung als auch die Brücke gleichzeitig nutzbar machen. Die Brücke wird also bleibender integrierter Bestandteil der späteren Verkehrsführung, da die Zuwegung unterhalb der Überführung zu den Anliegern neben den Auffahrtsrampen gesichert bleiben muss.

Mit einem Baubeginn kann frühestens 2009 gerechnet werden, da die umfangreichen Planungen einen hohen Arbeitsaufwand beinhalten. Michael Brandt hofft, dass ein Planfeststellungsverfahren nicht erforderlich wird und ein Einvernehmen mit allen Betroffenen erzielt wird.


Planungen zum Ersatzneubau der Homeyenbrücke haben begonnen

Der Beigeordnete Michael Brandt informiert außerdem, dass die Planungen zum Ersatzneubau der Homeyenbrücke in vollem Gange sind. Das beauftragte Berliner Büro „Leonhardt, Andrä und Partner GmbH“ hat Vorentwürfe erarbeitet.

Der Neubau der Brücke macht sich erforderlich, weil der Bauwerkszustand nach der Brückenprüfung aus dem Jahre 2004 so schlecht eingeschätzt wurde, dass Rekonstruktion oder Ertüchtigung wirtschaftlich nicht sinnvoll zu vertreten sind.

Ab April 2006 musste als weiterer Schritt die Brücke auf eine Fahrbahnbreite von 4,80m eingeengt werden. Damit wird verhindert, dass nicht gleichzeitig große und schwere LKW oder Busse beider Fahrtrichtungen Belastungen in das Bauwerk einbringen.

Bei der nun begonnenen Planung eines Ersatzneubaus müssen verschiedene Randbedingungen berücksichtigt werden.

So sind Bodendenkmale zu erwarten, da seit 1216 an dieser Stelle eine Brücke nachweisbar gestanden hat. Ein alter Dammkörper mit Hölzern, Kulturschichten und Furt- und Brückenresten ist bei Erdarbeiten zu erwarten.

Die fußläufigen Wegebeziehungen unter dem künftigem Bauwerk sollen verbessert werden. Ein Uferweg auf der östlichen Seite ist Planungsziel. Sanierungsziel entsprechend Rahmenplan ist auf der westlichen Seite eine Wegeführung unter der Homeyenbrücke mit Anrampung auf dem städtischen Grundstück (angrenzend an Mühlentorstraße 18). Die Linienführung der Straße soll möglichst nicht verändert werden.

Die Fahrbahnbreite muss mind. 6,00 m betragen, um den Begegnungsfall Bus/ Bus zu ermöglichen. Die Führung der Radfahrer ist besonders zu berücksichtigen, zum Beispiel ob Radfahrstreifen oder eigener oder kombinierter Radweg praktikabel und sinnvoll sind.

Eine Abhängung der Straße Am Beetzsee ist planerisch zu prüfen. Fußgänger- und Radverkehr sind aber zu ermöglichen.

Eine Vollsperrung wird mindestens für einen Zeitraum von 9 Monaten zu erwarten sein. Wegen der Bedeutung der Brücke für den innerstädtischen Verkehr und die Anbindung der Stadt- und Ortsteile nördlich der Innenstadt muss in jedem Fall eine Behelfsbrücke für Fußgänger und Radfahrer errichtet werden. Ob eine Behelfsbrücke für Kfz- Verkehr (Tonnage bis 7,5t) notwendig, wirtschaftlich und technisch realisierbar ist, muss geprüft werden. Eine wesentliche Rolle dürfte dabei die Fördermöglichkeit spielen.

Die Havel ist Teil der Bundeswasserstraße. Damit ist die Genehmigungs- und Abstimmungspflicht des Wasser-und Schifffahrtsamtes Brandenburg verbunden. Seitens des WSA Brandenburg besteht die Forderung, dass es beim neuen Bauwerk zu keiner Verringerung des Durchfahrtsprofils kommen darf, sowohl in der Höhe als auch in der Breite.

Die jetzige Brücken-Oberkante und Brücken-Unterkante sind als feste Größen gesetzt und bildeten den Spielraum für die Entwicklung von Varianten der Vorplanung. Wegen der städtebaulichen Aspekte und der Gradientenvorgabe ist eine Minimierung der Oberkante der Fahrbahn anzustreben.

Wegen den Forderungen zu den Sichtachsen längs der Straße und der harmonischen, eher zurückhaltenden Einpassung in die Umgebung sind Bauwerke mit oben liegenden Tragwerken von vornherein ausgeschlossen gewesen. Dazu zählen zum Beispiel Pylonbauten, Trogbrücken und Fachwerke. Auch Gedanken und Forderungen zu Klapp-, Zieh- oder Drehbrücken sind wegen der relativ hohen Verkehrsbelegung nicht weiter verfolgt worden, selbst wenn der touristische Reiz und die Einmaligkeit in der weiteren Umgebung nicht zu verachten wären.

Ob der Bau noch Ende 2008 beginnen kann, hängt unter anderem von der Gewährung der Fördermittel durch das Land ab.


Umgestaltung des Knotens St.-Annen-Straße/ Potsdamer Straße/ Geschwister-Scholl-Straße (Bermuda-Dreieck)

Wie der Beigeordnete Michael weiterhin informierte, wird die Fachgruppe Investivbereich Straßen, Brücken, Straßenbaulast Planungsleistungen für die Umgestaltung des Knotens St.-Annen-Straße/ Potsdamer Straße/ Geschwister-Scholl-Straße vergeben. Vor einer weiteren Beauftragung der Planung soll das Verkehrsforum der Stadt Brandenburg an der Havel beteiligt und um Anregungen und Hinweise gebeten werden.

Seit der Verlagerung der B 1/ B 102 auf die 1998 fertig gestellte Straße Am Güterbahnhof ist der Knotenpunkt St.-Annen-Straße/ Potsdamer Straße/ Geschwister-Scholl-Straße nicht mehr zeitgemäß. Die Verkehrsmengen und -ströme haben sich seitdem erheblich geändert. Im Zusammenhang mit dem geplanten Bau der St.-Annen-Galerie wird dieser Eingang in die Stadt umgebaut. Für die Verkehrsteilnehmer sind vor allem folgende Änderungen von Interesse:

Aufgrund des Straßenbahnbetriebes bleibt die Lichtsignalanlage (in veränderter Form) erhalten. Aus dem bisher rotierenden Phasensystem wird eine Dauergrün-Schaltung für den Straßenzug St.-Annen-Straße ... Potsdamer Straße; alle Nebenrichtungen müssen sich künftig ihre Freigabe anfordern. Stadteinwärts wird es in der Potsdamer Straße nur noch eine Spur geben. Die so gewonnene Fläche wird dem Radverkehr zur Verfügung gestellt. Auf beiden Straßenseiten werden Radfahrstreifen auf der Fahrbahn abmarkiert. Fußgänger erhalten signalisierte Furten über die St.-Annen-Straße. Die Fahrgasse von der Geschwister-Scholl-Straße zur Potsdamer Straße bleibt erhalten, ebenso der parallele Streifen zum Parken und Beliefern der sanierten Wobra-Häuser. Kraftfahrer aus der Geschwister-Scholl-Straße müssen künftig vor der Einmündung in die Potsdamer Straße einen Fußgängerüberweg und ein Stoppschild beachten. Da die Geschwister-Scholl-Straße und die Kirchhofstraße auch gut über den Zentrumsring erreichbar sind, wird das Linksabbiegen von der Potsdamer Straße in die Geschwister-Scholl-Straße untersagt. Die Verkehrsbetriebe GmbH wird deshalb die Streckenführung der Linie H ändern. Künftig fährt der Bus vom Hauptbahnhof kommend über die Geschwister-Scholl-Straße zur Potsdamer Straße und von dort über die Straße Am Güterbahnhof zurück zum Hauptbahnhof. Durch Rückbau der Verkehrsinseln entsteht eine große Fläche, die begrünt werden soll. In Flucht der Potsdamer Straße werden auf dieser großen Grünfläche straßenbegleitend Bäume angepflanzt.

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde geprüft, ob durch den Umbau zum Kreisverkehr auf die Signalisierung des Knotens verzichtet werden kann. Nach Beteiligung der zuständigen Genehmigungsbehörden (Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht sowie Landesbetrieb Straßenwesen) ist das nicht zu erreichen. Egal welche Knotenform gewählt wird, die Signalisierung des Knotens ist aufgrund des Straßenbahnbetriebes immer notwendig. Die Umgestaltung des Knoten zum Kreisverkehr ist aus Sicht der technischen Aufsichtsbehörde für Straßenbahnen nicht genehmigungsfähig; vorrangig deshalb nicht, weil die vom Hauptbahnhof kommende Straßenbahn in der Kreisbahn dem Fahrzeugverkehr entgegenkäme. Das widerspricht der StVO.

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie einer städtebaulichen Aufwertung wurde der alternative kleinere LSA-Knoten mit den o. g. Merkmalen entwickelt.


Instandsetzung des Mühlendammes und Gestaltung des Umfeldes in Brandenburg an der Havel – 3. Bauabschnitt: Straßenbau vom Pegelhaus bis zum Domkietz

Laut Aussage des Beigeordneten Michael Brandt könne derzeit ein plangerechter Verlauf der Bauarbeiten am Mühlendamm festgestellt werden.

Die Leitungsverlegungen der BRAWAG GmbH, der Städtischen Werke Bereich Gas u. Elektro und der RFT sind abgeschlossen. Der linksseitige Gehweg vom Pegel in Richtung Domkietz einschließlich der Grundstückszufahrten und Parktaschen ist komplett hergestellt. Auf der rechten Gehwegseite ab Haus Nummer 2 sind bereits Borde gesetzt worden und die Pflasterarbeiten am Gehweg und den Zufahrten haben begonnen. In diesem Zusammenhang werden auch die Masten für die Straßenbeleuchtung auf der rechten Gehwegseite gesetzt.

Zeitgleich erfolgen die Arbeiten an der 6,00 m breiten Fahrbahn. Für die Straßenentwässerung wurden ein ca. 50 m langer Regenwasserkanal sowie 14 Straßenabläufe, die teilweise am vorhandenen Mischwasser angeschlossen sind eingebaut. Zur Stabilisierung des Unterbaus kam, wie geplant ein Geogitter zum Einsatz, mit dem die erforderlichen Verdichtungswerte erreicht wurden.

Die Schlacketragschicht wird, in Vorbereitung für den bituminösen Einbau, jetzt komplett auf das erforderliche Höhenniveau der neuen Fahrbahn gebracht. Der Einbau der bituminösen Trag-, Binder -und Deckschicht ist für den 13. und 14.09.07 geplant. Der Beigeordnete weist darauf hin, dass an diesen Tagen, einschließlich dem Wochenende 15./16.09.07 die Vollsperrung am Mühlendamm wörtlich zu nehmen ist und ein Befahren der Baustelle, auch für Anwohner, nicht gestattet wird.

Die Restarbeiten, wie das höhenmäßige Regulieren der Fahrbahneinbauten (Schächte, Hydranten und Schieberkappen), die Pflasterarbeiten am Gehweg und den Parktaschen sowie die restlichen Arbeiten an der Mittelinsel am Bauende Domkietz werden dann in der 38. und 39 Kalenderwoche erfolgen.

Der Endtermin der Baumaßnahme wird auf jeden Fall eingehalten. Der Beigeordnete stellt daher ausdrücklich fest, dass die Bauverwaltung ihr gegebenes Versprechen halten konnte und dankt daher den beteiligten Mitarbeitern und Firmen für ihren Einsatz sowie den betroffen Anwohnern für die gezeigte Akzeptanz und Nachsicht für die mit der Baumaßnahme verbundenen Einschränkungen. Letztlich konnte ein weiterer Beitrag zur Verbesserung der Infrastruktur als auch des Stadtbildes geleistet werden.

Der konkrete Termin zur Öffnung des Mühlendammes wird rechtzeitig bekannt geben.


Städtebauliche Begleitforschung Stadtumbau Ost – Evaluierung

Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) in Kooperation mit dem Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik (IfS) wurden vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit der Evaluierung des Bund-Länder-Programms Stadtumbau Ost beauftragt.

Der Beigeordnete Michael Brandt informierte über die Auswahl der Stadt Brandenburg an der Havel als Fallstudienstadt. Im Rahmen dieser Begleitforschung zum Stadtumbauprogramm sollen auch die kommunalen Erfahrungen in die Evaluation einfließen.

Insgesamt werden elf Fallstudienstädte aus den neuen Bundesländern in die Evaluierung einbezogen, aus dem Land Brandenburg sind das die Städte Guben und Brandenburg an der Havel.


Gartenabfälle gehören nicht ins Stadtgebiet, an die DSD-Containerstellplätze oder in den Wald!

Der Herbst steht vor der Tür und das ist die Zeit, den Garten winterfest zu machen. Das bedeutet: Die frostempfindlichen Stauden müssen aus dem Erdreich entfernt, der Rasen ein letztes Mal gemäht, Hecken und Bäume müssen von alten Zweigen befreit und das Laub der Bäume muss entsorgt werden.

Der Beigeordnete wies ausdrücklich darauf hin, dass auch für Gartenabfälle die vorgesehenen Entsorgungswege zu nutzen sind.

Doch wohin mit den Grünabfällen? Wald, Gräben oder Wiese sollten jedenfalls nicht als Müllabladeplatz dienen, denn Pflanzen und Tiere sind auf bestimmte Standortbedingungen angewiesen. Auch organische Abfälle stören insbesondere den empfindlichen Lebensraum „Wald“. Durch Nährstoffanreicherungen können sich sogenannte Unkräuter, wie zum Beispiel Brennnesseln oder Giersch ausbreiten und Pflanzen wie Buschwindröschen oder Bodendecker unterdrücken und letztendlich verdrängen.

Besonders Rasenschnitt gefährdet Bäume und Sträucher. Im abgeschnittenen Gras kann Sauerstoff nicht zirkulieren. Die Folge ist, dass das Gras verfault und Sickerwässer entstehen. Diese dringen in den Boden ein und schädigen die Baumwurzeln. Häufig ersticken auch Käfer und Spinnen, die für das ökologische Gleichgewicht des Waldes wichtig sind. Ausreden wie z.B.: „Das ist doch alles organisch und verrottet.“ oder „Der Wald würde sich über die zugeführten organischen Nährstoffe freuen.“ sind falsch. Das Gegenteil ist der Fall. Zu viele Nährstoffe schaden dem eher mageren Waldboden erheblich und können zu einer negativen Vegetationsveränderung führen.

Gemäß dem Naturschutzgesetz, Landeswaldgesetz, der Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung und dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist es daher verboten, Abfälle in der Landschaft (wie z. B. Waldgebiete, Äcker, Uferzonen, Feuchtgebiete oder gar Naturschutzgebiete) zu entsorgen. Wer erwischt wird, muss mit einer hohen Geldbuße rechnen.

Auch das Ablagern von Gartenabfällen an oder neben DSD-Containerstellplätzen ist illegal und wird ordnungsrechtlich verfolgt. Ebenfalls sind die gelben Säcke für Verpackungsabfälle nicht geeignet und auch nicht dafür vorgesehen, Grünabfälle darin zu entsorgen. Es ist ebenfalls nicht zulässig, abgeschnittenes Strauchmaterial irgendwo im Stadtgebiet an einem Baum o. ä. zu legen und zu hoffen, dass es abgeholt wird.

Möglichkeiten der ordnungsgemäßen Entsorgung: Die einfachste Möglichkeit, Gartenabfälle zu entsorgen, ist die Nutzung der Biotonne, die regelmäßig 14-tägig geleert wird. Darüber hinaus eignen sich auch ein Komposthaufen oder ein Kompostierbehälter, die auch gemeinsam für mehrere Grundstücke angelegt werden können, um die Grünabfälle zu verwerten. Angenehmer Nebeneffekt ist, dass nach dem Rotteprozess das zersetzte Material wieder als Bodenverbesserer eingesetzt werden kann.

Nicht zulässig ist die Entsorgung von Grünabfällen in der grauen Restmülltonne. Gemäß Abfallentsorgungssatzung der Stadt dürfen Abfälle zur Verwertung (kompostierbare und pflanzliche Abfälle) nicht in die Restabfalltonne eingeworfen werden.

Bei größeren Mengen an Gartenabfällen ist es ratsam, sich an Containerdienste zu wenden oder diese Mengen entgeltpflichtig auf einer Großkompostanlage, wie zum Beispiel bei der Firma Lubitz, Ziesarer Landstraße oder auf der Großkompostanlage der ehemaligen Deponie Fohrde, anzuliefern.

Auskünfte dazu erteilen:

Fachgruppe Abfall / Bodenschutz
Frau Wirschin und Frau Worszeck
Telefon (03381) 58 31 14 und 58 31 23
Telefax (03381) 58 31 04

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