Aktualisierung: Briefwahl zur Landtagswahl und Öffnung des Wahlbüros zur Ausübung des Wahlrechts vor Ort

Pressearchiv - Meldung vom 05.08.2019

Pressemitteilung vom 05.08.2019

Ihre Stimme zählt: Am Sonntag, dem 1. September 2019, findet in Brandenburg an der Havel die Wahl des Brandenburgischen Landtags statt. Wahlberechtigte, die am Wahltag nicht das auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebene Wahllokal aufsuchen können, haben die Möglichkeit, einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zu beantragen oder ab Montag, dem 12. August 2019, ihr Wahlrecht im Wahlbüro der Stadt Brandenburg an der Havel auszuüben.

Beantragung der Wahlscheine

Zur Beantragung der Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie:

  • das Online-Formular zur Wahlschein-Beantragung bis zum Montag vor dem Wahltag, 26. August 2019, 06:00 Uhr, ausfüllen und einreichen: www.stadt-brandenburg.de/briefwahl/
  • die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen und an die Stadt Brandenburg an der Havel, Wahlbüro, 14767 Brandenburg an der Havel senden bzw. vor Ort abgeben. Beim Ausfüllen des Antrages auf der Wahlbenachrichtigung ist darauf zu achten, dass diese Angaben vollständig ausgefüllt sind und die Unterschrift des Antragstellers vorhanden ist. Der Antrag der Briefwahlunterlagen per Post sollte bis zum Montag, dem 26. August, im Wahlbüro eingegangen sein, damit genügend Zeit bleibt, die Unterlagen zuzusenden. Dennoch können Wahlscheine bis zum Freitag, dem 30. August, 18:00 Uhr vor Ort beantragt werden.
  • Wahlscheinanträge können auch formlos per Post (Stadt Brandenburg an der Havel, Wahlbüro, 14767 Brandenburg an der Havel) oder per E-Mail an briefwahlstadt-brandenburg.de unter Angabe der Vor- und Familiennamen, Anschrift, ggf. Sendeanschrift und des Geburtsdatums gestellt werden.
  • das Wahlbüro persönlich im Verwaltungsgebäude am Nicolaiplatz 30, 14770 Brandenburg an der Havel im Zi. 108 aufsuchen. Dort erhalten Wahlberechtigte bei Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses die Wahlscheine und können ihr Wahlrecht direkt vor Ort ausüben.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.

Wahl im Wahlbüro

Jeder Wahlberechtigte kann unter Vorlage seines Personalausweises oder Reisepasses sein Wahlrecht per Briefwahl ab dem 12. August 2019 vor Ort in der FG Statistik und Wahlen, 1. OG, Zimmer 108, ausüben.

Die FG Statistik und Wahlen ist an ihrem Sitz – Nicolaiplatz 30 – wie folgt zu erreichen:
Mo. 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Di. 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr,
Mi. geschlossen
Do. 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr,
Fr. 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Zusätzlich zu diesen Öffnungszeiten ist das Wahlbüro am Freitag, dem 30. August, bis 18:00 Uhr geöffnet.

Wahl in anderen Wahllokalen

Mit dem Wahlschein und ihrem Personalausweis oder Reisepass können Wahlberechtigte am 1. September 2019 in jedem Wahllokal ihres Wahlkreises wählen oder per Briefwahl ihr Wahlrecht ausüben.

Auch Menschen mit Behinderung bzw. Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, die in einem Wahlbezirk mit einem nicht barrierefreien Wahllokal leben, haben so die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen und mit diesem ein barrierefreies Wahllokal im Wahlgebiet aufzusuchen oder durch Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.

Briefwahl

Wenn Sie Ihren Stimmzettel per Briefwahl einreichen wollen, beachten Sie bitte,

  • die Hinweise zum Ausfüllen des Stimmzettels und der „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf dem Wahlschein, die Ihnen mit den Briefwahlunterlagen zugesendet werden und auch auf der Internetseite für Landtagswahl einsehbar sind.
  • dass Sie den Wahlbrief spätestens 2 Werktage vor dem Wahl – also bis zum 29. August 2019 – bei der Deutschen Post AG einliefern oder bis zum Sonntag, dem 1. September 2019, 17:15 Uhr in den Briefkasten des Wahlbüros am Nicolaiplatz 30, 14770 Brandenburg an der Havel einwerfen müssen.

Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Als Briefsendung des internationalen Postdienstes ist der Wahlbrief grundsätzlich durch den Bürger vollständig freizumachen.

Der verschlossene Wahlbrief ist nicht in einem Wahllokal abzugeben, da er dann nicht bis 18:00 Uhr bei der Wahlbehörde vorliegt. Die in diesem Brief abgegebenen Stimmen wären damit ungültig.

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