Am 13.09.2007 wurde ein neuer Fall von Blauzungenkrankheit in einem Kuhbestand in Buchholz im Kreis Nordhausen (Thüringen) amtlich festgestellt. Mit Einleitung der Bekämpfungsmaßnahmen in Thüringen wurde erneut ein Beobachtungsgebiet im Umkreis vom 150 km um den Seuchenbestand gebildet, das sich gleichfalls bis in die Stadt Brandenburg an der Havel und den Landkreis Potsdam-Mittelmark erstreckt (18. Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit vom 20. September 2007).
Die Stadt Brandenburg an der Havel und der Landkreis Potsdam-Mittelmark sind durch Bildung der Beobachtungsgebiete sowohl durch den Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Peine (Niedersachsen), als auch durch den Ausbruch im Nordhausenkreis (Thüringen) unmittelbar betroffen.Das Beobachtungsgebiet umfasst die gesamte Stadt Brandenburg an der Havel mit den Ortsteilen Klein Kreutz, Gollwitz, Wust, Göttin, Schmerzke, Kichmöser, Mahlenzien und Plaue.
Das Verbringen von Rindern, Schafen und Ziegen aus dem Beobachtungsgebiet ist nur unter amtlichen Auflagen gestattet. Nähere Auskünfte hierzu sind beim Fachdienst Veterinärwesen der Stadt Brandenburg an der Havel einzuholen. Wer Rinder, Schafen, Ziegen und Wildwiederkäuer (Dam-, Rot- oder Muffelwild) hält, sollte seine Tiere sorgfältig beobachten. Bei Feststellung von Symptomen, wie zum Beispiel:
- Blauverfärbungen im Kopfbereich, insbesondere des Flotzmauls, der Lippen, Nase, Augenlider, Zunge,
- Fieber
- Lahmheiten, Rötungen und Schwellungen des Kronensaumes an den Klauen
- Verkalbungen, Verlammungen
- Absonderung von der Herde, Fressunlust, Speicheln
ist umgehend ein Tierarzt zu informieren.
Die Blauzungenkrankheit ist eine durch Viren verursachte Infektionskrankheit, an der Rinder, Schafe, Ziegen und Wildwiederkäuer erkranken. Die Übertragung der Krankheit erfolgt durch Blut saugende Insekten, eine Stechmückenart (Gnitzen), die hauptsächlich in der Morgen- bzw. Abenddämmerung aktiv sind und vor allem Tiere im offenen Gelände anfallen. Für den Menschen ist der Erreger nicht gefährlich. Fleisch und Milchprodukte von Rindern, Schafen und Ziegen können bedenkenlos verzehrt werden.
Tierhalter von Rindern, Schafen und Ziegen und Gehegewild, die ihre Bestände noch nicht beim Fachdienst Veterinärwesen der Stadt Brandenburg an der Havel angezeigt haben, sind aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Die Anzeige kann telefonisch unter (03381) 58 53 61 täglich in der Zeit von 07:00 bis 12:00 Uhr sowie per Fax unter (03381) 58 53 64 oder per E-Mail unter veterinaeramtstadt-brandenburg.de erfolgen.