Seit dem 30. März 2011 sind die gesetzlichen Regelungen zur Einführung des „Bildungs- und Teilhabepakets“ in Kraft – und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2011.
Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben insbesondere SGB II-Empfänger, SGB XII- Empfänger, Wohngeldberechtigte sowie Kinderzuschlagsempfänger nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG). In der Stadt Brandenburg an der Havel sind dies insgesamt etwa 3.200 anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche.
Auf Antrag können Kosten für Schul-/ Kitaausflüge und Klassenfahrten, Schülerbeförderung, Schulbedarf von max. 100 € im Schuljahr, Nachhilfeunterricht und Zuschüsse zur Mittagsverpflegung genehmigt werden.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z.B. Sportvereine und Musikschulen) wird für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ein monatlicher Betrag von bis zu 10 Euro übernommen.
Anträge können betroffene Familien bereits stellen. Wichtig: Auch Leistungen für die Zeit ab Januar 2011 können rückwirkend beantragt werden. Diese rückwirkenden Anträge müssen bis 30. April 2011 gestellt werden, da diese sonst nicht mehr berücksichtigt werden dürfen.
Die erforderlichen Anträge sind umgehend am Verwaltungsstandort Wiener Straße 1, im Bürgerservice, im Jobcenter, an den Schulen und den Kindertageseinrichtungen sowie im Internet unter www.stadt-brandenburg.de (Pinnwand) erhältlich. Die Anträge sind an den Fachbereich – Jugend, Soziales und Gesundheit, Wiener Straße 1, 14772 Brandenburg an der Havel zu richten.
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 30.03.2011 soll die Aufgabenwahrnehmung komplett durch die Stadt Brandenburg an der Havel erfolgen. Somit kann sichergestellt werden, dass die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket aus einer Hand gewährt werden.
Auch wenn noch rechtliche Ausführungsbestimmungen fehlen, will die Stadt Brandenburg an der Havel allen Betroffenen so schnell wie möglich die Leistungen zukommen lassen. Sie wird in den nächsten Wochen alles daran setzen, eine reibungslose Bearbeitung sicherzustellen. Allerdings stellt sich die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets aufgrund der Kurzfristigkeit für alle Kommunen als schwierig dar. Die Verwaltung bittet die Bürger deshalb um Verständnis, falls nicht alles von Anfang an funktioniert und die Bearbeitungszeiten länger ausfallen sollten.