Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann hat mit einem Schreiben an den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel den Beschluss Nummer 200/2009 zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“ beanstandet.
Nach intensiver Prüfung ist die Oberbürgermeisterin zu der Auffassung gelangt, dass der Beschluss rechtswidrig ist. Für das in Aussicht genommene Vorhaben ist zwingend eine Vorprüfung nach § 13 a Absatz 1 Satz 4 Baugesetzbuch in Verbindung mit dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz durchzuführen.
Unterlagen zur Durchführung der Vorprüfung wurden seitens des Investors oder auch von den Einreichern des Beschlussantrages 200/2009 nicht überreicht. Der Investor und die Einreicher des Beschlussantrages vertreten die Auffassung, dass eine Vorprüfung nicht erforderlich ist.