Bertelsmann-Studie belegt Versäumnisse der Landesregierung bei Kommunalfinanzen

Pressearchiv - Meldung vom 09.08.2017

Pressemitteilung vom 09.08.2017

Bertelsmann-Studie zu Kommunalfinanzen belegt die Versäumnisse der Landesregierung / Land ist in Verantwortung

Die Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus und Frankfurt (Oder) nehmen die aktuelle Veröffentlichung des Kommunalen Finanzreports der Bertelsmann Stiftung auf und erklären:

„Die Studie belegt eindrucksvoll die jahrelangen Versäumnisse der Landesregierung bei den Kommunalfinanzen. Die in der Vergangenheit aufgelaufenen Kassenkredite sind wesentlich auf die Unterfinanzierung der Städte im Bereich der Sozial- und Jugendhilfelasten zurückzuführen. Dabei handelt es sich um Bundes- und Landesrecht, das wir als Städte auszuführen haben. Aufgrund der Unterfinanzierung durch das Land haben wir diese Leistungen mit eigenem Geld bezahlen müssen. Kurz gesagt: Das Land hat bestellt, aber die Rechnung zahlen wir.
Das Land muss deshalb auch für die alten Kassenkredite einstehen und ein Entschuldungsprogramm auflegen, wie zum Beispiel Hessen oder Nordrhein-Westfalen mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen i.H.v. fast 6 Mrd. Euro. Stattdessen flüchtet die Landesregierung in eine unsinnige Kreisreform und will die eigene Verantwortung für die Finanzlage der Städte auf die umgebenden Landkreise abwälzen. So einfach darf sich eine Landesregierung nicht aus der Verantwortung stehlen.“ sagt Brandenburgs Oberbürgermeisterin Dietlind Tiemann.

Cottbus` Finanzbeigeordneter Dr. Markus Niggemann sagt: „Die Bertelsmann-Studie bestätigt unsere Auffassung, dass Kommunen besser ausfinanziert werden müssen. Wenn Aufgaben von Bund und Land auf die Stadt übertragen werden – wie zum Beispiel aktuell das Unterhaltsvorschussgesetz -, dann müssen die Besteller auch das Geld dafür zur Verfügung stellen. Diese Diskrepanz ist einer der Hauptgründe, warum die kreisfreien Städte in Brandenburg hohe Kassenkredite haben. Zudem sorge Cottbus für die Betreuung und Integration überdurchschnittlich vieler Flüchtlinge, während ein Großteil des Geldes von Bund und Land für diese Menschen in den Landkreisen hängen bleibt, in denen die Flüchtlinge zuerst angemeldet waren. Aus der Studie jedoch zu schlussfolgern, sie stütze die geplante Kreisgebietsreform in Brandenburg, sei unsinnig. Sie zeige vielmehr, dass das Land die Probleme mitverursacht hat. „Die Reform wird teuer, die angekündigte Teilentschuldung wird durch andere Kosten, welche die Zerschlagung effizienter Verwaltungsstrukturen verursachen wird, mehr als aufgefressen.“ Die Studie schaue zudem zu sehr auf die Vergangenheit. Niggemann: „Trotz fehlender Ausfinanzierung der übertragenen Leistungen plant Cottbus, jährlich Kassenkredite in Millionenhöhe zurückzuzahlen.“

Seine Kämmererkollegin aus Frankfurt (Oder); Corinna Schubert, erklärt: „Wenn die Landesregierung die Lage der Städte jetzt als Begründung für die Kreisreform heranziehen will, dann negiert sie die stetig steigenden Jugend- und Soziallasten. Die Verantwortung des Landes für übertragene Aufgaben und deren gerechter Finanzierung hat nichts mit der Frage von Kreisgrenzen zu tun.
Auch ein Landkreis wird dieser Problematik nicht entfliehen können, wenn die Ausfinanzierung fehlt. Es sei denn, er erhöht die Kreisumlage.
Zudem verkennt das Land Trendwenden in allen 3 Städten: Die Stadt Brandenburg hat seit 2015 den Haushaltsausgleich erreicht und schreibt für 2016, 2017 Haushaltsüberschüsse von mehreren Millionen Euro, auch die Stadt Cottbus hat den Haushaltsausgleich und die schwarze Null erreicht und Frankfurt (Oder) hat eine Haushaltsgenehmigung, trotz steigender Belastungen aus Jugend- und Sozialaufwendungen erhalten, da auch hier der Haushaltsausgleich in den kommenden Jahren erreicht wird. Das muss endlich auch anerkannt werden.“


Hintergrund, Quellen, Zitate:
In sämtlichen Begutachtungen der kommunalen Finanzsituation unseres Landes kommen die Gutachter immer zum selben Schluss: Die Landesregierung muss handeln und den kommunalen Finanzausgleich dringend neu regeln. Tut sie aber seit Jahren nicht.

  • Prof. Dr. Martin Junkernheinrich, März 2012
    Gutachten zur Fortschreibung des kommunalen Finanzausgleichs im Auftrag des Brandenburgischen Finanzministeriums
    S. 18: „unsymmetrischen Finanzlage zu Lasten der Kommunen“
    S. 26. Gutachten hat „Korrekturbedarf in der symmetrischen Finanzmittelverteilung zugunsten der Kommunen ermittelt.“

  • Finanzwissenschaftliches Institut der Uni Köln, Juni 2015
    Gutachten des kommunalen Finanzausgleichs in Brandenburg im Auftrag des Brandenburgischen Finanzministeriums,
    S. 10: „Der Gutachter schlägt bei einer modifizierten Hauptansatzstaffel
    entsprechend Tabelle 1 eine Einwohnergewichtung der kreisfreien Städte zwischen 160% und 170% vor.“ (aktuell nur 150% in § 8 Landes-FAG, damit de facto eine Erhöhung von 15%)

  • Prof. Dr. Gisela Färber (Universität Speyer) auf sog. Reformkongress in Cottbus am 16.01.2016
    „Man darf nicht den Städten einseitig den schwarzen Peter zuschieben, das Land hat eine ersichtliche Mitverantwortung und muss die genaue Entstehung der aufgelaufenen Kassenkredite genau untersuchen.“

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