In der Zeit vom 16. bis zum 20.09.2019 ist die Schließung des Bereiches „Finanzielle Leistungen für Asylbewerber“ erforderlich.
Am 20.08.2019 wurde das 3 Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes verabschiedet. Die damit verbundenen Neuregelungen traten zum 1. September 2019 in Kraft. Um den damit verbundenen Arbeitsaufwand zu bewältigen, ist die Schließung erforderlich.
Zum nächsten Sprechtag am 24.09.2019 stehen die Kolleginnen gern wieder zur Verfügung.
Unterlagen können gern an der Rezeption, Wiener Straße 1, abgegeben oder in den Hausbriefkasten vor dem Gebäude eingeworfen werden.