Die Antragsfrist der drei Rehabilitierungsgesetze ist wegen des anhaltenden Bedarfes bis zum 31.12.2007 verlängert worden. Da auch der Beratungsbedarf unvermindert groß ist, wird ein Mitarbeiter der Behörde des Berliner Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen im Auftrag des Innenministeriums des Landes Brandenburg am Dienstag, 08.02.2005, in Brandenburg an der Havel Beratungsgespräche zu diesem Themenkreis durchführen. Die Beratung findet in der Zeit von 11:00 – 17:00 Uhr im Gebäude der Stadtverwaltung, Neuendorfer Straße 90, Raum 103/104 (1. OG), statt.
Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) bietet die Möglichkeit, Menschen, die aus politischen Gründen in Haft waren, zu rehabilitieren.
Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) bietet die Möglichkeit der Rehabilitierung für Menschen, die aus politischen Gründen Ihren Beruf aufgeben mussten.
Das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) eröffnet die Möglichkeit, Verwaltungsentscheidungen, die der politischen Verfolgung gedient haben, überprüfen zu lassen.
Zusätzlich nimmt der Mitarbeiter der Behörde des Berliner Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen bei diesem Beratungstermin auch Anträge auf Einsicht in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR entgegen und berät zu Fragen, die zu diesem Thema auftauchen.
Wer zu diesem Termin verhindert ist, aber trotzdem Fragen zu dieser Problematik hat, kann sich auch an Frau Radtke, Mitarbeiterin in der Rehabiliterungsbehörde im Potsdamer Ministerium des Innern, wenden. Frau Radtke ist unter der Telefonnummer (0331) 866-2398 oder per E-Mail unter barbara.radtkemi.brandenburg.de zu erreichen.