Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz jetzt online möglich

Pressemitteilung vom 02.10.2024

Hände waschen

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Bei erstmaliger gewerblicher Tätigkeit oder Beschäftigung mit direktem oder indirektem Lebensmittelkontakt (Herstellung, Behandlung und Verkauf) muss eine Belehrung durch das Gesundheitsamt erfolgen.

Diese Belehrung wurde seit vielen Jahren als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Angesichts einer großen Nachfrage ist inzwischen ein alternatives Online-Verfahren entwickelt worden, das schnell, sicher und unkompliziert am Ort der Wahl absolviert werden kann.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes freuen sich, die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz ab sofort auf einer Internet-Plattform anbieten zu können. Damit ist ein weiterer bürgerfreundlicher Service eingerichtet, welcher dem Anspruch der sogenannten „Digitalen Transformation“ gerecht wird.

Termine können ab sofort reserviert werden.

Die eigentliche Belehrung dauert rund 45 Minuten und wird in 26 Sprachen sowie Gebärdensprache und leichter Sprache angeboten. Sie schließt ab mit dem sofortigen Abruf des Schulungszertifikates. Interessenten finden alle Informationen hier.

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