- Thema:
- Bürgerbeteiligung und Verwaltungstransparenz
Erneute Veröffentlichung des geänderten Entwurfs gemäß § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel hat in ihrer Sitzung am 20.12.2023 die Änderungen des Bebauungsplan-Entwurfs Nummer 26 mit Stand November 2023 einschließlich Entwurfsbegründung gebilligt. Der geänderte Entwurf wird erneut im Internet veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine erneute öffentliche Auslegung.
Plangebiet
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nummer 26 befindet sich in der Gemarkung Brandenburg der Stadt Brandenburg an der Havel. Es liegt im Stadtteil Altstadt. Das Plangebiet wird im Osten vom Zentrumsring (Zanderstraße, zugleich Ortsdurchfahrt der Bundesstraßen B1 und B 102), im Süden von der Klingenbergstraße und im Westen von in Betrieb befindlichen Gleis- und Bahnanlagen begrenzt. Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.
Wesentliche Ziele und Zwecke der Planung
Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nachnutzung einer ehemaligen Bahnfläche, die von Bahnbetriebszwecken freigestellt wurde und derzeit brach liegt. Die Fläche liegt am westlichen Rand des inneren Stadtbereichs von Brandenburg und gehört zum Stadtteil Altstadt. Die Ortsdurchfahrt der Bundessstraße B 1/102 (Zanderstraße) bildet die westliche Plangebietsgrenze. Die gesamte Fläche soll als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt werden. Der private Eigentümer verfolgt die Absicht, verschiedene Kfz-bezogene Nutzungen „Rund um`s Auto“ anzusiedeln (u.a. (u.a. Waschanlage, Werkstatt, Tankstelle). Das Projekt trägt die Bezeichnung „Multi-Service Center“.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Erneute Veröffentlichung im Internet und erneute öffentliche Auslegung mit eingeschränkter Beteiligung
Im Ergebnis der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB ergab sich das Erfordernis, den Bebauungsplanentwurf in Teilen zu ändern. Gemäß § 4a Absatz 3 BauGB sind der Entwurf erneut im Internet zu veröffentlichen und die Stellungnahmen einzuholen.
Die Änderungen des Entwurfs betreffen im Wesentlichen die folgenden Punkte:
a) | Entlang der Klingenbergstraße wurde die südliche Ausdehnung des Gewerbegebiets zurückgenommen, um eine Verbreiterung der öffentlichen Verkehrsfläche zu erreichen. |
b) | Im Bereich der Zanderstraße wird der nordöstliche Geltungsbereich erweitert: Ein Teil der öffentlichen Straßenverkehrsfläche der Zanderstraße wurde in den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen und als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die nicht für Verkehrsflächen benötigten Flächen des Flurstücks 111 konnten dem Baugebiet zugeschlagen werden. |
c) | Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wurde die straßenseitige Baugrenze angepasst; diese verläuft sowohl an der Zanderstraße als auch an der Klingenbergstraße in einem Abstand von 3,0 m zur äußeren Baugebietsgrenze. |
d) | Durch textliche Festsetzung wird festgelegt, dass innerhalb des Ein- und Ausfahrtsbereichs an der Klingenbergstraße nur die Anlage einer 7 m breiten Zufahrt regelmäßig zulässig ist. |
e) | Zur Klarstellung wurde eine textliche Festsetzung aufgenommen, die besagt, dass die Einteilung der Straßenverkehrsfläche kein Bestandteil der Festsetzung ist. |
f) | Die textliche Festsetzung zur Straßenbegrenzungslinie ist entfallen, da die Verkehrsflächen in der Planzeichnung angepasst wurden. |
g) | Durch die Verbreiterung des Seitraums an der Klingenbergstraße kommt es zu Baumverlusten. Deren Kompensation wird durch eine textliche Festsetzung geregelt. |
Hinweis: Die geänderten Texte auf der Planurkunde und in der Begründung sind farblich hervorgehoben. Die Anpassungen im Verkehrsgutachten sind durch blaue Rahmen gekennzeichnet.
Im Rahmen der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung dürfen Stellungnahmen gemäß § 4a Absatz 3 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplans und ihren möglichen Auswirkungen abgegeben werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Unterlagen zur erneuten Beteiligung (geänderter Entwurf des Bebauungsplans Nummer 26 mit Begründung sowie die vorliegenden Informationen, die zur Beurteilung der Änderungen des Entwurfs maßgeblich sind) werden im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können während der Dauer der erneuten Veröffentlichung (sog. Veröffentlichungsfrist)
vom 25.01.2024 bis einschließlich 16.02.2024
auf der Internetseite der Stadt Brandenburg an der Havel ab dem 25. Januar 2024 unter folgendem Link https://www.stadt-brandenburg.de/leben/stadtplanung/bauleitplanung/aktuelle-planung eingesehen werden; sie sind auch über das zentrale Internetportal des Landes https://www.uvp-verbund.de/bb ebenfalls ab dem 25. Januar 2024 zugänglich.
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB werden folgende Hinweise gegeben:
- Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den Änderungen oder Ergänzungen des Entwurfs und ihren möglichen Auswirkungen abgegeben werden. Die geänderten Texte auf der Planurkunde und in der Begründung sind farblich hervorgehoben. Die Anpassungen im Verkehrsgutachten sind durch blaue Rahmen gekennzeichnet. Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (z.B. DIN-Normen und ähnliche Regelungen) können bei der Stadtverwaltung Brandenburg, Amt 61, SG Bauleitplanung eingesehen werden.
- Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden; sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung abgegeben werden:
E-Mail: bauleitplanung@stadt-brandenburg.de
Fax: (03381) 58 6104
Adresse: Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
- Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Veröffentlichungsfrist als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung der Stadt Brandenburg an der Havel, Amt für Bauleitplanung, Naturschutz und Baurecht, SG Bauleitplanung, Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel, Gebäudeteil A, in der 1. Etage im Zimmer 103 während folgender Zeiten:
- Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 bis 15:00 Uhr
- Dienstag 08:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Telefon: (03381) 58 6101 oder
Hinweise zum Datenschutz:
Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung und § 5 Absatz 1 Brandenburgisches Datenschutz-gesetz. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung der Stellungnahme an den Stellungnehmenden/ die Stellungnehmende erfolgen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteili-gung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.