Gemäß § 69 Absatz 1 Satz 1 Brandenburgische Bauordnung ist eine Baugenehmigung zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Bei genehmigungspflichtigen Anlagen prüft die Bauaufsichtsbehörde die Zulässigkeit im bauaufsichtlichen Verfahren auf der Grundlage des gestellten Bauantrages. Dieser muss vollständig sein. Die Vollständigkeit eines Bauantrages ist gegeben, wenn alle nach der Bauvorlagenverordnung geforderten Unterlagen eingereicht sind.
Da sich der Bauherr in der Regel eines Objektplaners bedient steht im Baugenehmigungsverfahren kein Laie einer Behörde gegenüber. Vielmehr sind auf beiden Seiten Fachleute tätig, die eine „gemeinsame Sprache“ sprechen (sollten).
Da zwei Bauherren Vorwürfe gegen die Bauaufsicht erhoben haben, sollen beide Verfahren hier dargestellt werden:
Jansen (Molkenmarkt 25)
Am Molkenmarkt wurde die Bauaufsicht bereits im Juni auf das Baugeschehen aufmerksam. So waren bereits vor Ort eine Vielzahl von Bauarbeitern mit der Umsetzung genehmigungspflichtiger Arbeiten, wie beispielsweise der Herstellung neuer Wände, der Veränderung von Fenster- und Türöffnungen und der Veränderung an tragenden Bauteilen beschäftigt. Daraufhin wurde bereits am 26.06.2008 das Gespräch mit dem Bauherrn gesucht. Im Ergebnis wurde durch Herrn Jansen schriftlich erklärt, das keine (weiteren) genehmigungspflichtigen Arbeiten durchgeführt werden. Doch auch bei Baukontrollen am 30.06.2008 und 02.07.2008 wurden wiederum entgegen der Zusagen unzulässige Arbeiten festgestellt, sodass die Einstellung der Arbeiten am 03.07.2008 ordnungsbehördlich verfügt werden musste. Auch nach dieser Maßnahme wurden dem Bauherrn unter maximaler Ausschöpfung des rechtlichen Rahmens wunschgemäß am 08.07.2008 einzelne Tätigkeiten wie Putzausbesserungen und die Neueindeckung des Daches gestattet. Im Ergebnis erneuter Baukontrollen am 16.07.2008, 23.07.2008 und 30.07.2008 wurden wiederum genehmigungspflichtige Maßnahmen festgestellt.
„Wir haben Herrn Jansen mehrmals auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hingewiesen. Trotz unserer Zugeständnisse war er offensichtlich nicht bereit, sich an die Spielregeln zu halten. Wir mussten daher am 31.07.2008 die Baustelle versiegeln.“ sagte der Beigeordnete Michael Brandt. Dennoch setzt Michael Brandt weiterhin auf ein kooperatives Miteinander. Schließlich gilt es gemeinsam einen weiteren Schandfleck im Zentrum unserer Stadt zu beseitigen.
Rüsing (Havelkietz)
Mit der im Jahr 2003 neu eingeführten Konzentrationswirkung der Baugenehmigung wurde eine Vielzahl von Fachverfahren in einem Genehmigungsverfahren gebündelt. Die Dauer eines solchen Verfahrens hängt nicht nur von der Bearbeitungszeit in der Behörde, sondern auch maßgeblich von der schnellen Beibringung erforderlicher Bauvorlagen durch den Antragsteller ab. Nach Eingang des Bauantrages am 27.12.2007 wurden bereits am 09.01.2008 durch die Bauaufsichtsbehörde die fehlenden Unterlagen nachgefordert. Seit 23.07.2008 liegen die Unterlagen vor.