Ausstellung „Stadt hat Recht“ im Gotischen Haus

Pressemitteilung vom 13.12.2021

Ohne Stadtrecht kein Rathaus! Das Altstädtische Rathaus war da keine Ausnahme (Foto: J. Müller, Stadt Brandenburg an der Havel)
Ohne Stadtrecht kein Rathaus! Das Altstädtische Rathaus war da keine Ausnahme (Foto: J. Müller, Stadt Brandenburg an der Havel)
Innerhalb der Stadtmauer galt das Stadtrecht, außerhalb das Landrecht. Nur wer mindestens ein Jahr und einen Tag innerhalb der Mauern wohnte, stand auch unter dem Schutz des Stadtrechts (Foto: J. Müller, Stadt Brandenburg an der Havel)
Innerhalb der Stadtmauer galt das Stadtrecht, außerhalb das Landrecht. Nur wer mindestens ein Jahr und einen Tag innerhalb der Mauern wohnte, stand auch unter dem Schutz des Stadtrechts (Foto: J. Müller, Stadt Brandenburg an der Havel)
Blick in die Ausstellung im Gotischen Haus (Foto: S. Petersen, Stadtmuseum Brandenburg an der Havel)
Blick in die Ausstellung im Gotischen Haus (Foto: S. Petersen, Stadtmuseum Brandenburg an der Havel)

Was macht eine große Siedlung zu einer Stadt? Neben den Häusern, Straßen, Kirchen und Handwerksbetrieben ist es das Stadtrecht, was der Ansiedlung verliehen wurde!

Genauer erklärt dies eine Tafel-Ausstellung der AG Historische Stadtkerne, die im Gotischen Haus, Ritterstraße 86, Station macht. Die Ausstellung „Stadt hat Recht“ erklärt das mittelalterliche Stadtrecht, seine Ausbreitung und Inhalte am Beispiel brandenburgischer Städte. Das mittelalterliche Stadtrecht umfasst einerseits Privilegien, aber auch gesetzliche Rahmenbedingungen zu den persönlichen Freiheiten des Bürgers wie auch Besitz-, Grundbesitz-und Erbrecht. Aber es beinhaltet auch die Regeln für das Zusammenleben und (eine gewisse) Selbstverwaltung durch die Bürgergemeinde.

In Brandenburg an der Havel, als eine der ältesten Orte östlich der Elbe, bekam das Magdeburger Stadtrecht verliehen. Dieses hatte im 12. und 13. Jh. eine außerordentliche Verbreitung gefunden und ist insbesondere Grundlage und Schablone für die meisten Stadtrechte in der mittelalterlichen Mark Brandenburg.

Sinnbilder des Stadtrechtes waren und sind bis heute die Rathäuser der Städte, die Marktplätze und die Stadtbefestigung. Aber auch die Lage von Kirchen und Friedhöfen, der Verlauf von Straßen und selbst die Größe und Zuschnitt von Grundstücken lassen sich im Stadtbild immer noch ablesen. Nicht zuletzt die aktuelle städtische Selbstverwaltung mit ihren Gremien geht in demokratischer Form in ihren Wurzeln auf das mittelalterliche Stadtrecht zurück.

Die Ausstellung der AG Historische Stadtkerne wird in Kooperation mit der Fachgruppe Denkmalpflege und dem Stadtmuseum realisiert. Sie ist im Erdgeschoss des Gotischen Hauses bis Mittwoch, 22.12.2021 zu sehen.

Veranstaltungsdetails

Datum:
Montag, 13.12.2021 um 16:54 Uhr

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