Das Ministerium des Inneren als oberste Kommunalaufsichtsbehörde teilte Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann heute am 3. Mai 2013 mit, dass keine kommunalaufsichtrechtliche Maßnahmen gegen das Ausschreibungsverfahren für das Amt des Sozialbeigeordneten der Stadt Brandenburg an der Havel eingeleitet werden.
Die SPD-Fraktion der Stadtverordnetenversammlung hatte zuvor bei der obersten Kommunalaufsichtsbehörde um Prüfung nachgesucht, woraufhin die Verwaltung gegenüber der obersten Kommunalaufsichtsbehörde umfangreich schriftlich Stellung nahm und ihre Rechtsauffassung darlegte.
Mit der Entscheidung der obersten Kommunalaufsichtsbehörde ist nunmehr auch dieser Versuch, die von der Stadtverordnetenversammlung am 27. März 2013 vorgenommene Wahl von Herrn Dr. Erlebach zum Beigeordneten für Soziales, Gesundheit, Jugend und Kultur anzugreifen, gescheitert. Zuvor war bereits der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Verwaltungsgericht Potsdam abgelehnt und die dagegen vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhobene Beschwerde der Antragsteller zurückgewiesen worden.
Die Oberbürgermeisterin sieht sich durch die nunmehr vorliegende Entscheidung der obersten Kommunalaufsicht zum wiederholten Male in ihrer Rechtsauffassung bestärkt und fordert die unterlegenen Stadtverordneten auf, nunmehr zur Besonnenheit zurückzukehren.