Ausgrabungen – Steganlagen – Baugrundstücke

Pressearchiv – Meldung vom 13.02.2008

Pressemitteilung vom 13.02.2008

Beigeordneter informiert zu aktuellen Themen

Im Rahmen seines monatlichen Pressegespräches informierte der für die Fachbereiche Ordnung und Sicherheit sowie Stadtentwicklung und Bauwesen zuständige Beigeordnete Michael Brandt am 13.02.2008 zu folgenden Themen:

Archäologische Ausgrabung St.-Annen-Straße 21-31

Derzeit finden die Baugrundvorbereitungen auf dem Grundstück statt, welches seit dem 2. Weltkrieg größtenteils eine Brachfläche war. Da der Baugrund nicht ausreichend tragfähig ist, ist ein Bodenaustausch bis in eine Tiefe von 1,5 m notwendig. Es handelt sich um die flächenmäßig größte Stadtkerngrabung in Brandenburg an der Havel seit der Wende. Untersucht werden rund 11.000 m². Dabei werden vor allem entlang der St.-Annen-Straße Strukturen von 14 ehemals dicht bebauten Vorkriegsparzellen aufgedeckt und archäologisch untersucht. Die Grabung hat am 21.Januar 2008 begonnen und wird von der Firma ABA Berlin durchgeführt. Die Grabungsleitung hat Oliver Damm.

Der Baggerabtrag ist schon weit vorangeschritten. Die modernen Keller der Reichspost, der ehemaligen so genannten „Astlerscheibe“ und anderer Gebäude sind inzwischen schon wieder verfüllt. Im südlichen Teil wurden großflächig Baustrukturen, vor allem Kelleranlagen aus verschiedenen Jahrhunderten, aufgedeckt. Älteste derzeit sichtbare Befunde sind zwei spätmittelalterliche Kellerräume, einer davon äußerst repräsentativ mit verschließbaren Wandnischen und eingebauten Tresorverstecken. An der Straße neben der ehemaligen Reichspost ist ein sehr großer, im späten 18.Jahrhundert errichteter Keller freigelegt, der zu einem großbürgerlichen Wohnhaus gehört hat. Nur an der Ecke zum Deutschen Dorf liegen gerade mittelalterliche Schichten frei, die in sehr geringer Tiefe anstehen.

Aktion „Unser Denkmal des Monats“ -Plaketten

Mit der Aktion „Unser Denkmal des Monats“ werden seit Ende 1999 monatlich Denkmale geehrt, „die in besonderer Weise die Vielfalt unserer kulturellen Tradition erlebbar machen und die Verbundenheit der Bürger mit Ihrer Stadt stärken.“ So steht es in der Urkunde geschrieben, die dem jeweiligen Eigentümer für sein Engagement um das Denkmal bei der Auszeichnung übergeben wird. Diese Veranstaltungen sind zum beliebten Anziehungspunkt für Bürger und Gäste geworden, denn oftmals werden aus diesem Anlass Einblicke in sonst unzugängliche Objekte gewährt.

In der Stadt Brandenburg an der Havel wurde bisher sechs Mal ein Denkmal auf diese Weise ausgezeichnet:

  • Juni 2000: St. Paulikloster
  • September 2003: Mühlentorturm
  • Januar 2004: W.-Rathenau-Platz mit Stadtmauer und Rathenower Torturm
  • Januar 2005: Jakobskapelle
  • August 2006: Grundschule des Domstifts Domlinden 25
  • Mai 2007: St. Annenpromenade

Im Februar 2008 werden alle bislang ausgezeichneten Denkmale mit einer Plakette versehen, die künftig jeder Eigentümer im Rahmen der Urkundenübergabe zur Auszeichnungsveranstaltung erhält. Die Plakette ist ähnlich der weiß-blauen Denkmalplakette aus Emaille, mit der jeder Denkmaleigentümer sein Denkmal kenntlich machen kann und die für 10 Euro bei der Fachgruppe Denkmalschutz erwerben kann.

Mit dem schmucken Emailleschild lässt sich bei einem Spaziergang durch die historischen Stadtkerne erkennen, hinter welchem Denkmal sich eine besondere Geschichte, ein besonderer kultureller Wert oder ein außerordentliches Engagement der Eigentümer verbirgt.

Gestaltungskonzept für die Verkehrsinsel am Knoten St.-Annen-Straße / Potsdamer Straße / Geschwister-Scholl-Straße

Im Rahmen des geplanten Umbaus des Verkehrsknotens St.-Annen-Straße/ Potsdamer Straße/ Geschwister-Scholl-Straße erfolgt auch eine Neugestaltung der Verkehrsinsel.

Im Einzelnen ist Folgendes geplant:

  • Die Begrünung der Verkehrsinsel besteht aus drei in der Höhe gestaffelten Pflanzbeeten mit einer Pflanzenauswahl in den Stadtfarben Blau, Weiß und Grün und Blütezeiten von April bis Oktober.
  • Das Pflanzbeet wird von einer in der Höhe abgestuften Natursteinmauer eingefasst, so dass der Blick von allen Seiten auf die drei Beete gewährleistet ist.
  • An der nördlichen Ecke lässt die Mauerhöhe eine Gestaltung mit Sitzauflagen aus Holz zu.
  • Der Straßenverlauf St.-Annen-Straße – Potsdamer Straße wird durch Kugeltrompetenbäume mit kleinen Kronen hervorgehoben.
  • In der Verkehrsinsel steht der Abspannmast für die Fahrleitung der Straßenbahn. Der Mast wird in die Gestaltung der Fläche einbezogen, zum Einen durch die Beleuchtung der drei Beete in den drei Stadtfarben, zum Anderen als Halterung für ein Segel mit auswechselbaren Werbemöglichkeiten für Aktionen in der Stadt.
  • Auf der gegenüberliegenden Straßenseite komplettiert eine Fläche mit immergrüner Bepflanzung (niedrig wachsende Heckenkirsche) und zwei weiteren Bäumen die Gestaltung des Gesamtknotens.

Wasserrechtliches Genehmigungserfordernis für die Errichtung von Steganlagen

Mit Beschluss des Wassertourismuskonzeptes wurde durch die Stadtverordneten auch das Steganlagenkonzept der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel mit einer Uferzonierung zur Lenkung der Steganlagenentwicklung verabschiedet. Dieses Konzept wurde als Entscheidungshilfe für Genehmigungsverfahren erstellt und dient zur Bewertung des Naturraumes der Flüsse und Seen im Stadtgebiet.

Steganlagen sind begehbare bauliche Anlagen, die zum Anlegen von Sportbooten bestimmt und geeignet sind. Auch Anlegestellen, bei denen lediglich eine Befestigung des Ufers vorgenommen wird, sind in der Regel genehmigungsbedürftige Anlagen, ebenso wie einzelne Haltepfähle, Dalben oder Bojen.

Für die Errichtung, Befestigung oder die wesentliche Veränderung einer Steganlage ist eine wasserrechtliche Genehmigung gemäß § 87 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) erforderlich. Weiterhin kann je nach Standort für die Errichtung von Steganlagen eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung und/oder eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung sowie an Bundeswasserstraßen eine strom – und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung (SSG) erforderlich sein.

Die einzelnen Genehmigungen stellen voneinander unabhängige und eigenständige Verwaltungsakte dar, die gesondert bei der jeweiligen Behörde beantragt werden müssen. Erst nach Vorliegen aller erforderlichen Genehmigungen darf mit der Errichtung einer Steganlage begonnen werden.

Eigentümer von Anlagen, die über keine derartige Genehmigung, oder keine wasserrechtliche Zulassung verfügen, handeln ordnungswidrig und müssen auch mit einem ordnungsbehördlichen Beseitigungsverlangen rechnen.

Für diese Anlagen leitet sich auch aufgrund des jahrelangen Vorhandenseins der Steganlage kein Bestandsschutz ab. Steganlagen können nur dann Bestandsschutz genießen, wenn die Anlagen über eine noch gültige Genehmigung der jeweils zuständigen Behörde verfügen und die Anlage gegenüber dem genehmigten Zustand nicht wesentlich verändert wurde. Auch der Austausch tragender Teile des jeweiligen Steges bewirkt ein Erlöschen des Bestandsschutzes. Die Erneuerung einzelner Planken ist jedoch beispielsweise unschädlich.

Ist die Errichtung einer Steganlage unselbständiger Teil eines Gesamtvorhabens, welches auf der Grundlage der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) der Genehmigungspflicht unterliegt, so beinhaltet die Baugenehmigung auch die Errichtung der Steganlage. Die Prüfung der materiellen wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften erfolgt dann bereits im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens (Konzentrationswirkung). Im Gegensatz zur isolierten wasserrechtlichen Genehmigung nach § 87 BbgWG ergeht hier die (Bau-) Genehmigung der Steganlage grundstücksgebunden und nicht personengebunden. Denn im Rahmen der isolierten wasserrechtlichen Genehmigung nach § 87 BbgWG wird diese lediglich dem Eigentümer der Anlage personenbezogen erteilt und erlischt bei Eigentümerwechsel, soweit diese nicht auf Antrag rechtzeitig auf den neuen Eigentümer umgeschrieben wird. Auch gilt die Baugenehmigung entsprechend ihrer Rechtsnatur regelmäßig unbefristet, während die wasserrechtliche Genehmigung gemäß § 87 Absatz 4 BbgWG zu befristen ist. Eine ggf. erforderliche strom – und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung (SSG) wird jedoch nicht von der Konzentrationswirkung des Baugenehmigungsverfahrens erfasst und ist in jedem Fall gesondert einzuholen.

Nähere Informationen gibt es auf den Internetseiten der Stadt Brandenburg an der Havel unter www.stadt-brandenburg.de in der Rubrik: Rathaus + Politik > Verwaltung Online > Lebenslagen > Umwelt- und Sauberkeit > Gewässerausbau, Errichtung und Veränderung von Anlagen in und am Gewässer.

Für weitere Auskünfte und Informationen stehen interessierten Bürgerinnen und Bürgern Frau Differt von der unteren Wasserbehörde unter der Telefon-Nummer (03381) 58 31 24 und Frau Inselmann von der unteren Naturschutzbehörde unter der Telefon-Nummer (03381) 58 31 22 gern zur Verfügung.

Planungsauftrag ausgelöst – Ausbau der Kirchhofstraße

Im Rahmen des Förderprogramms „ Bund-/Länder-Programm: Stadtumbau Ost – Für lebenswerte Städte und attraktives Wohnen – Teilprogramm Aufwertung“ wurde der Planungsauftrag zum Ausbau der Kirchhofstraße ausgelöst. Ziel ist es, noch in diesem Jahr mit den Straßenbauarbeiten zu beginnen.

Die Kirchhofstraße liegt im Zentrum der Stadt Brandenburg an der Havel zwischen der Geschwister-Scholl-Straße und der Großen Gartenstraße.

Die Ausbaumaßnahme beinhaltet den Neubau der Fahrbahn einschließlich des Rückbaues der jetzt vorhandenen Fahrbahnbreite, die Anordnung von Stellflächen sowie die Erneuerung der Seitenbereiche beidseitig der Straße.

Der so genannte Brückenschlag vom Hauptbahnhof in die Innenstadt, d.h., die Fuß- und Radwegbrücke über den Stadtkanal auf Höhe des Pauliklosters, wird bereits bei der Planung des berührten Straßenbereiches Berücksichtigung finden.

Die vorhandene Fahrbahn ist ca. 6 – 7 m breit und mit Großpflaster befestigt. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Gehwege, welche teilweise mit Natursteinpflaster sowie mit Gehwegplatten befestigt sind. Die Verkehrsführung wird größtenteils beibehalten. Als Änderung wird ein Zweirichtungsverkehr von der Zufahrt zur Arbeitsagentur bis zur Geschwister- Scholl- Straße vorgesehen. Geplant ist eine Fahrbahnbreite von 5,50 m. Die Fahrbahn wird bituminös aufgehellt befestigt. In den neu anzuordnenden Parkstreifen findet das jetzt im Fahrbahnbereich befindliche Großpflaster als Befestigung Verwendung. Der Laufbereich der 2 – 3 m breiten beidseitig vorgesehenen Gehwege wird mit Gehwegplatten in Diagonalverlegung befestigt, Die verbleibenden Ober- und Untersteifen erhalten eine Befestigung mit Mosaikpflaster aus Granit.

Die Gesamtausbaulänge beträgt 650 m. Nach Vorliegen der Entwurfsplanung im zeitigen Frühjahr erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen.

Wohnen an der Plane – Baugrundstücke in der Göttiner Landstraße

Die Stadt Brandenburg an der Havel erschließt in der Göttiner Landstraße auf dem städtischen Grundstück Flur 89, Flurstück 87, ein Wohngebiet. Das Bebauungsgebiet liegt am südlichen Stadtrand zwischen der Göttiner Landstraße und dem Flüsschen Plane, das westlich am Bebauungsgebiet vorbei fließt.

Das Areal hat eine Größe von ca. einem Hektar und soll in 10 Parzellen aufgeteilt und erschlossen werden. Die Grundstücksgrößen variieren zwischen 629 m² und 822 m².

Die Erschließung umfasst die Trinkwasserversorgung, die verkehrstechnische Erschließung sowie die Medienverlegung der Träger öffentlicher Belange. Verlegt wurden bereits Trinkwasser- und Gasleitungen, sowie die Kabel der Medienträger RFT, Telekom und Elektro. Parallel zur Plane werden zwei ca. 10 m breite Überschwemmungsmulden angelegt, welche eine Verbindung zur Plane erhalten.

Die Fahrbahn wird als Mischverkehrsfläche mit einer Breite von 4 m ausgebaut. Am Ende der Fahrbahn wird eine Wendeanlage vorgesehen. Fahrbahn und Wendeanlage werden mit grauen Verbundpflaster befestigt. Das anfallende Niederschlagswasser entwässert über die Bankette in neu anzulegende Mulden. Zwischen Wendeanlage und der Plane wird ein 3,00 m breiter Schotterweg angelegt. Das Wohngebiet erhält eine Straßenbeleuchtungsanlage. Dazu werden fünf Stahlrohrlichtmaste mit Mastaufsatzleuchten und einer Lichtpunkthöhe von 5 m aufgestellt.

Als Ausgleichsmaßnahmen werden entlang der Göttiner Landstraße 10 einheimische Laubbäume (Feld-Ahorn / Acer campestre) gepflanzt.

Es ist geplant, die Erschließungsmaßnahmen Ende Februar 2008 abzuschließen. Nähere Informationen können Interessierte im Bereich Liegenschaftsmanagement unter der Telefonnummer (03381) 58 23 01 eingeholt werden.

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