Aus der ARGE wird jetzt das Jobcenter

Pressearchiv - Meldung vom 21.12.2010

Pressemitteilung vom 21.12.2010

Stadt und Arbeitsagentur betreuen Arbeitslosengeld II-Bezieher in Brandenburg an der Havel weiterhin gemeinsam

Die Arbeitsgemeinschaft Integration und Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Stadt Brandenburg an der Havel heißt ab Januar 2011 Jobcenter Brandenburg an der Havel. In bewährter Form werden die Stadt und die Agentur für Arbeit ihre Zusammenarbeit der letzten sechs Jahre fortführen und die Arbeitslosengeld II-Bezieher weiterhin gemeinsam betreuen. Das besiegelten Oberbürgermeisterin  Dr. oec. Dietlind Tiemann und Edelgard Woythe, Leiterin der Potsdamer Arbeitsagentur,  am Dienstag in der Brandenburger Stadtverwaltung mit der Unterzeichnung der entsprechenden Vereinbarung.
Die Neuorganisation war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes erforderlich geworden, das die bisherige Verwaltungsform als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt hatte.
Inzwischen wurden das Grundgesetz geändert und weitere Neuerungen zur Organisation der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) beschlossen. Für die Kunden ergeben sich daraus jedoch keine weiteren Auswirkungen. Sowohl Bürger als auch Arbeitgeber erhalten weiterhin die üblichen Leistungen und werden in gewohnter Weise in den bekannten Räumlichkeiten betreut.
„Mit dem Jobcenter wird Bewährtes fortgesetzt. Ich freue mich, dass eine Lösung gefunden und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern somit eine Perspektive gegeben wurde. Sie haben nunmehr die Möglichkeit, sich wieder zu 100%  ihrem Tagesgeschäft zu widmen. Ich danke allen für ihre Arbeit und ihr Verständnis“, sagt Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann zur Entscheidung für eine gemeinsame Einrichtung.
Auch Edelgard Woythe freut sich über die Weiterführung der Zusammenarbeit: „Die Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung und der Arbeitsagentur sind in den letzten sechs Jahren als Team zusammengewachsen und haben gemeinsam ein tolles Ergebnis erreicht.“ Noch im Dezember 2005 seien  fast 10.000 erwerbsfähige Hilfeempfänger in rund 7.500 Bedarfsgemeinschaften gemeldet gewesen. „Dank einer intensiven Betreuung konnte die Hilfebedürftigkeit in einem beträchtlichen Umfang beendet oder vermieden werden. Die Zahl der Betroffenen konnte seither um deutliche 12 Prozent reduziert werden. Auf diese positiven Ergebnisse können wir mit der nun geschaffenen Rechtssicherheit aufbauen.“
Das Jobcenter ist der Rechtsnachfolger der ARGE, insofern behalten alle bisherigen Vereinbarungen ihre Gültigkeit.

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