Aufstallungspflicht für Hausgeflügel wird ab dem 09.04.2022 aufgehoben

Pressemitteilung vom 08.04.2022

Die Stadt Brandenburg an der Havel gibt bekannt, dass mit der Tierseuchenallgemeinverfügung der Stadt Brandenburg an der Havel vom 08.04.2022 die Aufstallungspflicht für Hausgeflügel ab dem 09.04.2022 aufgehoben wird.

Die Tierseuchenallgemeinverfügung ist im Amtsblatt Nummer 13/2022 vom 08.04.2022 für die Stadt Brandenburg an der Havel veröffentlicht.

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