Amtliche Tierseuchenbekämpfung – Allgemeinverfügung
Nach einer zwischenzeitlich erfolgten Neubewertung der Geflügelpestlage unter Berücksichtigung der Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts ist weiterhin von einem Eintragsrisiko des Virus von der Wildvogelpopulation in Hausgeflügelbestände auszugehen.
Dennoch rechtfertigt die Beruhigung der Seuchenlage im Hausgeflügelbereich ohne Neuausbrüche im Land Brandenburg in den letzten 4 Wochen und im Wildvogelbereich mit rückläufigen Virusnachweisen, sowohl im Bundesgebiet als auch im Land Brandenburg, Maßnahmen zur Lockerung der landesweiten Aufstallung von Geflügel und den Übergang zu einer risikoorientierten und regional angepassten Aufstallung.
- Die mit Datum 25.11.2016 erlassene Allgemeinverfügung zur Aufstallung des Geflügels im gesamten Stadtgebiet wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
- Die Verordnung tritt am Tag nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Brandenburg an der Havel, Die Oberbürgermeisterin, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Klosterstr. 14, 14770 Brandenburg an der Havel einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Impressum auf www.stadt-brandenburg.de aufgeführt sind.
Brandenburg an der Havel, den 20.03.2017
Im Auftrag
gez.
Dr. K. Große
Amtstierarzt