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Oberbürgermeister bedankt sich bei den Eltern
Auch nach der 5. Überarbeitung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 22.01.2021 bleiben die Kitas in der Stadt Brandenburg an der Havel grundsätzlich geöffnet. Seit Mitte Dezember wird aber durch die Landesregierung und Oberbürgermeister Steffen Scheller dringend an die Eltern appelliert, zur Reduzierung des Infektionsgeschehens die Kinder zu Hause zu betreuen, sofern dies möglich ist. Die Betreuungszahlen zeigen, dass viele Eltern dieser Aufforderung sehr verantwortungsvoll nachkommen. Betreut werden täglich insgesamt nur ca. 43% der Kinder, die noch Anfang Dezember betreut wurden.
Altersgruppen | 0 – 3 | 3 – 6 | 6 – 12 | gesamt |
Belegte Plätze am 1.12.2020 | 1.059 | 2.162 | 2.133 | 5.354 |
Notbetreuung am 22.01.2021 | 667 | 1.247 | 393 | 2.307 |
in % | 63% | 58% | 18% | 43,09% |
Oberbürgermeister Steffen Scheller sagt dazu: "Besonders hervorzuheben ist, dass nur ca. die Hälfte der Hortkinder, für die eine Notbetreuung genehmigt wurde, täglich einen Hort besuchen.
Eltern die ihre Kinder zu Hause betreuen, tun dies um ihre Kinder, die Erzieher und sich selbst zu schützen. Diese persönliche Entscheidung der Eltern ist oftmals mit großen Anstrengungen und Entbehrungen verbunden. Dafür möchte ich mich bei den betreffenden Eltern für ihr großes Engagement bedanken und bitte auch weiterhin darum, verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen."
Der Gesetzgeber hat inzwischen Möglichkeiten geschaffen, auch bei freiwilligem Verzicht auf eine Betreuung der Kinder in der Kita Kinderkrankentage zu nutzen. Die Anzahl der Kinderkrankentage wurde aus diesem Grund verdoppelt. Zur Inanspruchnahme ist dem Arbeitgeber und der Krankenkasse ein Formblatt vorzulegen, dass die Schule oder Kita bereithält.
Zusätzlich werden die Elternbeiträge bei nicht oder nur teilweiser Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung durch das Land übernommen. Die Stadt rechnet hier mit dem Land und den Kitaträgern ab. Für die Dauer der freiwilligen oder pflichtigen Einschränkungen der Betreuung werden keine oder nur anteilige Beiträge von den Eltern durch die Träger erhoben. Bereits gezahlte Beiträge werden unbürokratisch verrechnet.