Die Beantragung des Wahlscheins ist nur noch bis zum 22. September 2017, 18:00 Uhr, möglich.
Wahlberechtigte Bürger, die durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen wollen, müssen einen Wahlscheinantrag einschließlich der Briefwahlunterlagen stellen (Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte oder formlos mit den notwendigen Angaben). Beim Ausfüllen des Antrages auf der Wahlbenachrichtigung ist darauf zu achten, dass die Angaben vollständig ausgefüllt sind und die Unterschrift des Antragstellers vorhanden ist. Die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung ist im frankierten Briefumschlag an die Stadt Brandenburg an der Havel, 14767 Brandenburg an der Havel, zu senden. Sie kann auch persönlich bei der Gemeindebehörde/Fachgruppe Statistik und Wahlen, Nicolaiplatz 30, abgegeben oder in den am Gebäude der Verwaltung befindlichen Briefkasten der „Wahlbehörde“ eingeworfen werden.
Die Antragstellung auf elektronischem Weg ist ebenfalls möglich. Hierfür ist der elektronische Wahlscheinan-trag vollständig auszufüllen (wichtig Tag der Geburt) und der Gemeindebehörde Stadt Brandenburg an der Havel zu übermitteln. Der elektronische Wahlscheinantrag ist auf den Seiten der Stadt unter www.stadt-brandenburg.de/rathaus/wahlen/bundestagswahl/briefwahl/ zu finden. Wahlscheinanträge können auch formlos per E-Mail an mailto:wahlenstadt-brandenburg.de gerichtet werden.
Jeder Wahlberechtigte kann unter Vorlage seines Personalausweises oder Reisepasses sein Wahlrecht per Briefwahl ab dem 28. August 2017 vor Ort in der Fachgruppe Statistik und Wahlen, 1. OG, Zimmer 108, ausüben.
Die FG Statistik und Wahlen ist an ihrem Sitz – Nicolaiplatz 30 – wie folgt zu erreichen:
Mo. 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr,
Di. 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr,
Do. 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr,
Fr. 09:00 Uhr – 12:00 Uhr.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Die bevollmächtigte Person darf nur 4 Wahlberechtigte vertreten.
Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Als Briefsendung des internationalen Postdienstes ist der Wahlbrief grundsätzlich durch den Bürger vollständig freizumachen.
Die bei der Deutschen Post eingelieferten Wahlbriefe werden nur werktags im üblichen Briefbeförderungs-system transportiert und an die Wahlbehörde ausgeliefert. Briefwähler sollten den Wahlbrief spätestens 2 Werktage vor dem Wahltag (21. September 2017) bei der Deutschen Post einliefern.
Der Briefkasten der Stadtverwaltung am Verwaltungsstandort Nicolaiplatz 30 wird durch Mitarbeiter der Fachgruppe Statistik und Wahlen am Wahltag um 17:15 Uhr geleert.
Der Wahlbrief ist nicht im Wahllokal abzugeben, da er dann nicht bis 18:00 Uhr bei der Gemeindebehörde vorliegt. Die in diesem Brief abgegebene Stimme wäre damit ungültig.
Antragstellung zur Briefwahl jetzt auch online möglich
Pressearchiv - Meldung vom 19.09.2017