Anträge auf Brandenburgische Ausbildungsförderung

Pressearchiv – Meldung vom 08.08.2011

Pressemitteilung vom 08.08.2011

Am 02.06.2010 hat der Landtag das Brandenburgische Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien oder aus Familien mit Bezug von Arbeitslosengeld II, Wohngeld und anderen Sozialleistungen während des Schuljahres mit 50 oder 100 Euro monatlich zu unterstützen.

Anspruchsberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler, die im Land Brandenburg wohnen und zurzeit das Abitur oder die Fachhochschulreife erwerben. Für das Schuljahr 2011/2012 betrifft das die Schülerinnen und Schüler der 11. und 12. Klasse, ab dem Schuljahr 2012/2013 zusätzlich auch die der 13. Klasse. Ausgeschlossen ist der Zeitraum, in welchem eine Klassenstufe wiederholt wird.

Die Ausbildungsförderung soll für alle im Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehenden Aufwendungen genutzt werden. Eine zweckgemäße Verwendung muss jedoch nicht nachgewiesen werden. Die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden und wird auch nicht auf andere Sozialleistungen, zum Beispiel Arbeitslosengeld II, angerechnet.

Anträge und ausführlichere Informationen sind für in der Stadt Brandenburg an der Havel wohnende Schülerinnen und Schüler in der Stadt Brandenburg an der Havel, Fachgruppe Soziales und Wohnen, Amt für Ausbildungsförderung, Wiener Straße 1 in 14772 Brandenburg an der Havel, dienstags in der Zeit von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr und donnerstags von 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr, erhältlich.

Die Antragsunterlagen und der Vordruck für die erforderliche Schulbescheinigung können auch im Internet unter www.mbjs.brandenburg.de abgerufen werden.

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