Anpassung der Besucherregelung im Städtischen Klinikum

Pressemitteilung vom 15.11.2021

Bei Besuchen im Klinikum gelten neue Regeln.
Bei Besuchen im Klinikum gelten neue Regeln.
Thema:
Corona

Auf Grundlage der neuen Eindämmungsverordnung wird die Besucherreglung ab dem 15.11.2021 angepasst.

Wir veröffentlichen hier die Pressemitteilung des Städtischen Klinikums.

Bei der Planung von Besuchen die drei wesentlichen Änderungen zu beachten:

  1. Unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus müssen alle Besucherinnen und Besucher einen aktuellen Testnachweis (Antigen-Test max. 24h alt, PCR-Test max. 48h alt) beim Betreten des Klinikums nachweisen.
  2. Patientinnen und Patienten dürfen täglich von höchstens zwei Personen besucht werden. Die Personengrenze gilt nicht für die Begleitung von schwer erkrankten Kindern, von Sterbenden und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen, für Betreuerinnen und Betreuer in Betreuungsangelegenheiten und für Seelsorgerinnen und Seelsorger.
  3. Alle Besucherinnen und Besucher müssen während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen.

Die Besucherregelungen im Überblick:

  • Nachweis negativer Covid-19 Test (Antigen-Test max. 24h alt, PCR-Test max. 48h alt)
  • Besucher mit Erkältungssymptomen sind vom Besuchsrecht ausgeschlossen.
  • Alle Besucher müssen eine FFP2 Maske tragen, die geltenden Abstandsregeln von 1,5 Metern einhalten und sich nach dem Betreten des Klinikums die Hände desinfizieren.
  • Dafür sind im Eingangsbereich Spender aufgestellt. Eine weitere Händedesinfektion soll nach Betreten des Patientenzimmers erfolgen.

Patientinnen und Patienten dürfen täglich von höchstens zwei Personen besucht werden. Die Personengrenze gilt nicht für die Begleitung von schwer erkrankten Kindern, von Sterbenden und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen und für Betreuerinnen und Betreuer in Betreuungsangelegenheiten, für Seelsorgerinnen und Seelsorger.

  • Besuche sind zwischen 10:00 und 18:00 Uhr möglich.
  • Der Zutritt zum Klinikum soll ausschließlich über den Haupteingang erfolgen. Der Eingang zur Rettungsstelle darf nur von Notfallpatienten genutzt werden.
  • Besuche in den COVID19-Bereichen sind nicht möglich bzw. nur nach vorheriger Rücksprache mit dem zuständigen Oberarzt.
  • Zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten müssen persönliche Daten angegeben werden. Diese werden nach einer Archivierungsfrist von 4 Wochen gelöscht.

Die Sicherheit unserer Patienten, Besucher und Mitarbeiter hat höchste Priorität. Gleichzeitig möchten wir aber auch Besuche ermöglichen. Diese Vorsichtsmaßnahmen dienen dem Schutz unserer Patienten, Mitarbeiter und Besucher.

Wir bitten daher alle Besucher um Beachtung der Besucherregeln und um Verständnis für diese Vorsichtsmaßnahmen. Das Covid-19 – Schnelltest – Mobil der Johanniter ist Montag bis Samstag von 10:00 – 18:00 Uhr geöffnet. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Das Schnelltest-Mobil befindet sich auf dem Besucherparkplatz gegenüber der Rettungsstelle.

Aktuelle Informationen zu den Besuchsregeln finden Angehörige und Besucher auf unserer Homepage: www.klinikum-brandenburg.de

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