Angebotserweiterung bei Kindertagesbetreuung

Pressearchiv - Meldung vom 20.02.2007

Pressemitteilung vom 20.02.2007

Die Stadtverordnetenversammlung von Brandenburg an der Havel hat in ihrer Sitzung im Mai 2006 beschlossen, dass ab 01.01.2007 eine Angebotserweiterung der Kindertagesbetreuung für Kinder ab vollendetem 2. Lebensjahr bis zum vollendeten 3. Lebensjahr eingeführt wird. Sie ist damit über die gesetzlich definierte Verpflichtung des gegenwärtig gültigen Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg hinaus gegangen.

Bisher konnte diese Altersgruppe in Kindereinrichtungen nur betreut werden, wenn beide Eltern des Kindes eine Beschäftigung nachwiesen. Ab Januar 2007 kann ein Kind mit 2 Jahren für maximal 6 Stunden auch in eine Tagesbetreuung in der Stadt Brandenburg an der Havel aufgenommen werden, wenn diese Voraussetzung entfällt.

Sollten Eltern die Aufnahme ihres 2- jährigen Kindes in eine Kindertagesbetreuung wünschen, können sie ihre Anträge ab dem 05.03.2007 am neuen Standort des Amtes für Jugend, Soziales und Wohnen in der Wiener Straße 1 (Sachbereich Kindertagesbetreuung, 3. Obergeschoss) zu folgenden bekannten Sprechzeiten abgeben:

  • dienstags, von 09:00 -12.00 und 13:00 – 18:00 Uhr
  • donnerstags, von 07:30 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr

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