Amtliche Tierseuchenbekämpfung – Allgemeinverfügung

Pressearchiv – Meldung vom 02.02.2017

Pressemitteilung vom 02.02.2017

Aufhebung des Sperr und Beobachtungsgebietes

Nachdem keine weiteren positiven Nachweise von hochpathogenem Geflügelpestvirus festgestellt wurden, wird auf der Grundlage von § 63 Geflügelpestverordnung nachfolgende Allgemeinverfügung erlassen.

  1. Die mit Datum 10.01.2017 erlassene Allgemeinverfügung in Folge der amtlichen Feststellung des Ausbruchs der Wildgeflügelpest in Briest und der damit verbundenen Festlegung des Sperr- und Beobachtungsgebietes, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
  2. Die Allgemeinverfügung vom 25.11.2016 über die Einstallpflicht des Geflügels in der Stadt Brandenburg an der Havel behält ihre Gültigkeit.
  3. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Oberbürgermeisterin der Stadt Brandenburg an der Havel einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetztes zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Impressum auf www.stadt-brandenburg.de aufgeführt sind.

Brandenburg an der Havel, den 02.02.2017

gez.
Dr. Große
Amtstierarzt

Bei Fragen wenden Sie sich gern an:
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Klosterstraße 14
14770 Brandenburg an der Havel
Telefon (03381) 585360
E-Mail: veterinaeramtstadt-brandenburg.de.

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